Stadt Wilhelmshaven

17. April 2021

Anmeldung zur Einschulung der Schulanfänger zum Schuljahr 2022/2023

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 17. April 2021

Alle Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben (Geburtsdatum: 02.10.2015 bis 01.10.2016), werden vom Schuljahr 2022 an schulpflichtig. Sie müssen zum Besuch der Grundschule angemeldet werden. Einzuschulen sind außerdem alle Kinder, die früher geboren sind, aber bisher vom Schulbesuch zurückgestellt waren.

Anzumelden sind auch diejenigen Kinder, bei denen aufgrund ihrer geistigen oder körperlichen Entwicklung eine Schulfähigkeit ausgeschlossen erscheint. Jüngere Kinder können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Reife besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Nähere Informationen erteilt Ihnen die jeweilige Schulleitung. 

Die Schulanfänger, welche bisher keine schriftliche Aufforderung der Schulen zur Anmeldung erhalten haben, sind vom 03. bis 07. Mai 2021 im Sekretariat der Schule anzumelden, deren Grundschule nach der nachfolgenden Aufstellung für den jeweiligen Wohnbezirk zuständig ist. Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich. 

Nachstehend aufgeführt sind jeweils die Straßen, die den Einzugsbereich eingrenzen. Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde und, soweit vorhanden, der Taufschein des Schulanfängers vorzulegen. 

Nähere Auskünfte über die für die Schulanfänger zuständigen Grundschulen erhalten Sie in den Sekretariaten der jeweiligen Grundschule. 

1. Ganztagsgrundschule Altengroden, Ubbostr. 5
südlich Autobahn A 29, westlich Freiligrathstraße, nördlich Neuengrodener Weg/Friedenstraße, Maadebogen Nord 

2. Grundschule Finkenburgschule, Posener Str. 111
Fedderwardergroden-West, westlich Preußenstr. bis Autobahn A 29, Kavernengelände 

3. Grundschule Hafenschule, Werftstr. 20
südlich Peterstraße/Bahnlinie, westlich Luisenstraße bis Stadtgrenze 

4. Grundschule Mühlenweg, Schellingstr. 17
nördlich Bismarckstraße, östlich Berliner Straße/Neuengrodener Weg, südlich Triftweg 

5. Grundschule Rheinstraße, Rheinstraße 73
südlich Bismarckstr., östlich Mitscherlichstr./Luisenstr. bis Schleuseninsel 

6. Ganztagsgrundschule Rüstersiel, Achtern Diek 7
Einzugsbereich ist das gesamte Stadtgebiet. 

7. Grundschule Sengwarden, Hauptstr. 26
Sengwarden bis Sengwarder Altendeich, Hofstellen bis Alt-Voslapp und Fedderwarden bis Autobahn 

8. Ganztagsgrundschule Stadtmitte, Störtebekerstr. 49
nördlich Eisenbahnlinie, Peterstr. u. Bismarckstr.; westlich Werftstr., Mitscherlichstr. u. Gökerstr.; östlich Stadtgrenze, Friedrich-Paffrath-Str. u. Mitte Stadtpark, südlich Peterstr., Friedenstr. u. Neuengrodener Weg 

9. Grundschule Voslapp, Tiarksstr. 31
Voslapp einschließlich Altona, Alt-Voslapp, Schönengroden, Fedderwardergroden-Ost, östlich Preußenstr. bis Möwenstraße / Autobahn A 29 

10. Ganztagsgrundschule Wiesenhof, Am Wiesenhof 142
westlich Stadtpark, südlich Sven-Hedin-Str., nördlich Bismarckstr./ Oldenburger Str./Am Wiesenhof/Friedenstr., östlich Stadtgrenze/Autobahn 

11. Katholische Grundschule St. Martin, Oldeoogestr. 4
Einzugsbereich ist das gesamte Stadtgebiet. 

Über den Schulbezirk der Grundschulen Altengroden, Stadtmitte und Wiesenhof hinaus können auch Schulanfänger aus anderen Grundschulbezirken der Stadt Wilhelmshaven ohne Ausnahmegenehmigung zur Ganztagsbeschulung dort angemeldet werden. 

Die Zugehörigkeiten der Straßen zu den Schulbezirken können auch im Internet unter www.wilhelmshaven.de ermittelt werden. 

Wilhelmshaven, den 17.04.2021 

Schönfelder
Erster Stadtrat

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