Stadt Wilhelmshaven

09. April 2021

Wahlbekanntmachung

Der Gemeindewahlleiter der Stadt Wilhelmshaven

Wahlbekanntmachung

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
für die Wahl des Rates der Stadt Wilhelmshaven und für die Wahl des Ortsrates Sengwarden am 12. September 2021

Aufgrund der Verordnung der Niedersächsischen Landesregierung vom 31.10.2020 finden am Sonntag, dem 12. September 2021, in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
- im Stadtgebiet Wilhelmshaven die Wahl des Rates sowie
- in der Ortschaft Sengwarden zusätzlich die Wahl des Ortsrates
statt.

Mit dieser Wahlbekanntmachung wird zur möglichst frühzeitigen Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert.

1. Rechtsgrundlagen
Für diese Wahlen gelten zurzeit
a) das Niedersächsische Kommunalwahlgesetz (NKWG) in der
Fassung vom 28.01.2014, zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 15.07.2020;

b) die Niedersächsische Kommunalwahlordnung (NKWO) in der
Fassung vom 05.07.2006, zuletzt geändert durch VO vom 07.08.2017;

c) die wahlrechtlichen Bestimmungen des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010, zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 15.07.2020.

2. Zahl der zu wählenden Personen für die Gremien
Für die Wahlperiode vom 01.11.2021 bis 31.10.2026 sind
- in den Rat der Stadt Wilhelmshaven 44 Mitglieder (§ 46 NKomVG) und
- in den Ortsrat Sengwarden 13 Mitglieder (§ 10 der Hauptsatzung der Stadt Wilhelmshaven)
zu wählen.

3. Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche
Für die Wahl des Rates ist Wilhelmshaven aufgrund des Beschlusses des Rates der Stadt Wilhelmshaven vom 20.01.2021 in folgende 4 Wahlbereiche mit insgesamt 37 Wahlbezirken eingeteilt worden:

- Wahlbereich Nord

Himmelreich/Coldewei 411
Rüstersiel 412
F´groden 421 422 423 424
Voslapp 431 432
Fedderwarden 441
Sengwarden 451


- Wahlbereich West

Neuende/Europaviertel 311
Wiesenhof 331
Aldenburg/Schaar 332
Maadebogen 341
Langewerth/ Maadetal 351
Siebethsburg 361 362
Altengroden 371 372

- Wahlbereich Ost

Heppens 211 212 213
Pädagogenviertel 214
Tonndeich 215
Villenviertel 216
Neuengroden 241 242

- Wahlbereich Süd

Innenstadt 121 122 123 124 125
Bant 131 132 133 134 135

Für die Wahl des Rates der Stadt Wilhelmshaven ist für jeden Wahlbereich ein eigener Wahlvorschlag einzureichen. Für die Ortsratswahl Sengwarden gilt das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Sengwarden als ein Wahlbereich.

4. Wählbarkeit
Wählbar für den Rat der Stadt Wilhelmshaven und für den Ortsrat Sengwarden ist, wer am Wahltage

- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens sechs Monaten im jeweiligen Wahlgebiet seinen
Wohnsitz hat (also seit dem 12. März 2021),
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt und
- nicht durch Richterspruch nach deutschem Recht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist bzw. nicht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat.

5. Wahlvorschläge

Ein Wahlvorschlag kann von einer Partei, von einer Gruppe von Wahlberechtigten (Wählergruppe) oder von einer Einzelperson eingereicht werden. Bei der Wahl des Rates darf niemand für mehrere Wahlbereiche gleichzeitig vorgeschlagen werden.

Eine Partei kann nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie spätestens bis Montag, dem 14. Juni 2021 ihre Beteiligung an der Wahl bei der Landeswahlleiterin angezeigt hat und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. Von dieser Wahlanzeige sind gemäß § 21 Abs. 10 NKWG folgende Parteien befreit:

- Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
- Freie Demokratische Partei (FDP)
- DIE LINKE. Niedersachsen (DIE LINKE.)
- Alternative für Deutschland (AfD).

6. Inhalt und Form der Wahlvorschläge

Inhalt und Form der Wahlvorschläge sind im § 21 NKWG geregelt. Für die Einreichung der Wahlvorschläge mit den gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen sind Vordrucke bei dem Fachbereich Bürgerangelegenheiten/Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Abteilung Wahlen (Wahlamt) erhältlich. Auf Wunsch können die Formulare auch per E-Mail übermittelt werden.

7. Höchstzahl der Bewerber/innen je Wahlvorschlag

Eine Partei oder eine Wählergruppe kann vorschlagen

- für die Wahl des Rates je Wahlbereich höchstens 14 Personen;
- für die Wahl des Ortsrates höchstens 18 Personen.

Der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin/eines Einzelbewerbers kann nur den Namen der sich bewerbenden Person enthalten.

8. Zahl der Unterschriften für Wahlvorschläge

Die Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewer-berinnen/Einzelbewerbern müssen unterzeichnet werden

- für die Wahl des Rates der Stadt Wilhelmshaven von mindestens 30 Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlbereiches, für den ein Wahlvorschlag abgegeben wird;
- für die Wahl des Ortsrates Sengwarden von mindestens 20 Wahlberechtigten des Gebietes der ehemaligen Gemeinde Sengwarden.

Die Wahlberechtigung muss bereits zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein. Die Unterzeichnung muss persönlich und handschriftlich auf einem Formblatt erfolgen. Diese Formblätter werden von mir kostenfrei herausgegeben, sobald die Partei bzw. die Wählergruppe bestätigt hat, dass die Bewerberinnen und Bewerber in einer diesbezüglich einberufenen Versammlung in geheimer Wahl aufgestellt worden sind.

Hat jemand für die gleiche Art der Wahl mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnet, so ist nur die Unterschrift gültig, die als erste für die Bestätigung des Wahlrechts beim Gemeindewahlleiter eingeht.

Von diesem Unterschriftenerfordernis sind gemäß 21 Abs. 10 NKWG befreit:

a) die unter Pkt. 5 aufgeführten Parteien;
b) Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI);
c) Wählergruppe Freie Liste Bildung, Arbeit, Soziales und Umwelt (BASU);
d) Wählergruppe Wilhelmshavener BürgerVereinigung e.V. (WBV);
e) Wählergruppe Unabhängige Wählergemeinschaft Wilhelmshaven (UWG Wilhelmshaven);
f) Wählergruppe Freie Wähler Wilhelmshaven (FW).

9. Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen

Die Wahlvorschläge sind mit allen erforderlichen Unterlagen möglichst frühzeitig, spätestens jedoch

bis Montag, 26. Juli 2021, 18.00 Uhr,

beim Gemeindewahlleiter einzureichen. Ausführende Dienststelle ist die Abteilung Wahlen (Wahlamt) im Fachbereich Bürgerangelegenheiten/ Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Rathausplatz 7 (E-Mail: wahlamt@wilhelmshaven.de; Tel. 04421/16-1274).

Carsten Feist
Gemeindewahlleiter

powered by webEdition CMS