Stadt Wilhelmshaven

01. April 2021

Warum Hunde in Parks, Schutzgebieten und auf öffentlichen Grünflächen an die Leine gehören

Der Frühling lockt immer mehr Besucher in die städtischen Parkanlagen. Spaziergänger, Naturfreunde, Jogger und Walker genießen hier – auch unter Corona-Bedingungen und mit Abstand – die frische Luft und die Natur. Aus aktuellem Anlass weist die Stadt Wilhelmshaven darauf hin, dass Hunde in Stadtpark, Kurpark, Brommygrün, dem Grünen Ring in Fedderwardergroden sowie im Flensburger Grün genauso wie auf Spielplätzen, Friedhöfen und in Schutzgebieten an die Leine gehören – und das nicht nur zur Brut- und Setzzeit, die heute beginnt, sondern eben ganzjährig.

Dass sich an diese Regel nicht alle Hundehalter halten, beobachten die Mitarbeiter der Stadtverwaltung und der Technischen Betriebe (TBW) sowie aufmerksame Bürger immer wieder. Auf ihr Fehlverhalten hingewiesen, wird von den betroffenen Hundehaltern zuweilen statt mit Einsicht mit Beschimpfungen und Unverständnis reagiert. Dabei handelt sich das leinenlose Gassigehen nicht um ein Kavaliersdelikt, sondern um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Schließlich sind die „Satzung über die Benutzung von öffentlichen Anlagen der Stadt Wilhelmshaven" und die Satzungen und Verordnungen für die Schutzgebiete rechtsverbindlich.

Die Anleinpflicht soll Hundehalter keineswegs diskriminieren. Zum einen gibt es durchaus Menschen, die sich vor freilaufenden Hunden ängstigen, und zum anderen wird auch ein aufmerksamer Hundehalter nicht verhindern können, dass sein unangeleinter Vierbeiner wildlebende Tiere stört oder sein Geschäft dort verrichtet, wo es nicht hingehört.

Die Anleinpflicht gehört zu einer Reihe von Regeln, die aufgestellt wurden, um in den öffentlichen Anlagen ein rücksichtsvolles Miteinander aller Nutzer der öffentlichen Anlagen zu gewährleisten. So sind beispielsweise außerdem auch das Grillen, das Befahren mit Autos oder die Benutzung lauter Maschinen und Geräte in Parks und Grünanlagen, auf Spiel- und Bolzplätzen oder Plätzen wie dem Rathaus- oder Valoisplatz verboten Das heißt konkret, dass an diesen Orten eben jeder auf seine Kosten kommen soll, ohne sich dabei übermäßig von anderen gestört zu fühlen – sprich: alle sind angehalten, gegenseitig Rücksicht zu nehmen.
Übrigens: In den Wilhelmshavener Schutzgebieten gilt wegen der besonderen Schutzbedürftigkeit von Natur und Landschaft, insbesondere wildlebender Tierarten, ebenfalls eine ganzjährige Anleinpflicht. Im Einzelnen sind das das Naturschutzgebiet „Bordumer Busch", die Landschaftsschutzgebiete „Maade – Barghauser See – Fort Rüstersiel" und „Hessens" sowie die Geschützten Landschaftsbestandteile „Fläche südwestlich vom Rüstringer Berg", „Fort-Schaar-Graben" (innerhalb des Gehölzstreifens) und „Ehemalige Sandentnahme südlich Neuer Breddewarder Weg". Die Naturschutzgebiete „Voslapper Groden" Nord und Süd dürfen generell nicht betreten werden, also auch und erst recht nicht von unangeleinten Hunden.

Um den Bedürfnissen von Hundehaltern entgegenzukommen, hat die Stadt Wilhelmshaven zwei Freilaufflächen eingerichtet. Hier dürfen Hunde – auch innerhalb der Brut- und Setzzeit - ganzjährig ohne Leine toben und rennen. Die Hundefreilaufflächen befinden sich an der Möwenstraße im Stadtnorden und Am Heuweg im Stadtsüden.

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