Stadt Wilhelmshaven

19. März 2021

Einzelhandel: Terminshopping ja, generelle Öffnung nein

Der Einzelhandel hat – mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf - aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie nach wie vor geschlossen. Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes lässt jedoch in einem engen Rahmen Ausnahmen zu: So dürfen auch Bekleidungsgeschäfte, Spielzeugläden, Multimediamärkte und Co. nach vorheriger Terminvereinbarung einzelne Kunden einlassen, sie beraten und Waren verkaufen. Damit ermöglicht der Verordnungsgeber den Einzelhändlern trotz des derzeitigen Lockdowns, ihre Geschäfte zu betreiben – wenn auch in einem sehr begrenzten Umfang.

Das Ordnungsamt der Stadt weist in diesem Zuge darauf hin, dass eine Umkehrung dieser Ausnahmen in eine vermeintliche Öffnung nicht gestattet ist. Denn die Geschäfte gelten trotzdem als geschlossen. Eine Warenauslage vor dem Geschäft ist aus diesem Grund nicht zulässig. Ebenso ist es nicht erlaubt, die Türen dauerhaft geöffnet zu haben und Kunden damit ohne vorherige Terminvereinbarung das Betreten der Geschäftsräume zu ermöglichen.

Die Einhaltung dieser Regelung wird durch den Kommunalen Ordnungsdienst kontrolliert. Bei Verstößen werden Ordnungswidrigkeiten eingeleitet – das heißt: es drohen Bußgelder.

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