Stadt Wilhelmshaven

22. Januar 2021

Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 23. Januar 2021

Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 23.09.2020 aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches i. d. F. der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist-, die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 224 (vorhabenbezogen) Vorhaben- und Erschließungsplans 032 (VEP 032) –GRAUDENZER STRASSE / NAHVERSORGUNG- (mit Örtlicher Bauvorschrift) beschlossen.

Geltungsbereich:

Das Plangebiet umfasst eine Größe von rd. 6.600 m2 und liegt im Südosten des Stadtteils Fedderwardergroden, westlich der Preußenstraße und grenzt an die parkartig gestaltete Grünfläche um das Gewässer „Plauentief"

 

 Ziel und Zweck der Planung:

  • Entwicklung eines Sondergebiets für großflächigen Einzelhandel / Nahversorgung
  • ein Beitrag für die Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt, zum Schutz und zur Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Förderung des Klimaschutzes und der Klimaanpassung
  • Maßnahmen im Sinne der Erhaltung und Stärkung der biologischen Vielfalt

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer 14-tägigen Bür­gersprechstunde durchgeführt, in der die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung dargelegt werden und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gege­ben wird. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des §3 (1) Satz 1 BauGB Auskünfte erteilt Frau Dirks Zimmer 7.17 im Technisches Rathaus, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven in der Zeit vom 25.01.2021 bis einschließlich 08.02.2021, Montag bis Freitag von 08.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr (außer Freitag) sowie nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten unter der Rufnummer 16- 2630.

Auf Grundlage des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs-und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz –PlanSiG) und entsprechend den Bestimmungen des Baugesetzbuches erfolgt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit des Vorentwurfes zur o.g. Bauleitplanung einschl. der Begründung in dem o.g. Zeitraum durch eine Veröffentlichung im Internet unter https://www.wilhelmshaven.de/Stadtverwaltung/Bauleitplanung/

Für diese Einsichtnahme sind unter Beachtung der geltenden Beschränkungen sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie nachfolgende Regelungen einzuhalten:

Um Wartezeiten vor Ort aus Gründen des Infektionsschutzes zu vermeiden, werden Termine für die Einsichtnahme von Frau Dirks telefonisch unter (04421) 16-2630 oder per Email (britta.dirks@wilhelmshaven.de) vergeben. Der Zutritt zu den Aushängen ist lediglich einer Person gestattet. Das Tragen eines Mundschutzes sowie die Einhaltung der Abstandsregeln (mind. 2,0 m) sind erforderlich. Auskünfte zur Planung erteilt Frau Dirks telefonisch.

Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der oben aufgeführten Internetadresse veröffentlicht und liegen mit den o.g. Unterlagen öffentlich aus.

Feist
Oberbürgermeister

powered by webEdition CMS