Stadt Wilhelmshaven

28. Dezember 2020

Feuerwerksverbot an der Südstrand-Promenade und auf belebten Plätzen

Keine Feuerwerke am Südstrand, auf der Kaiser-Wilhelm-Brücke und auf belebten Plätzen: Das regelt die Allgemeinverfügung, die die Stadt Wilhelmshaven auf Grundlage der aktuell gültigen Landesverordnung für die Silvesternacht erlässt, und die am Dienstag, 29. Dezember 2020, bekannt gegeben wird.

Da der Verkauf von Feuerwerkskörpern in diesem Jahr bundesweit untersagt ist, ist davon auszugehen, dass nur wenige Menschen ihre Restfeuerwerke vom Vorjahr abfeuern werden. Doch gerade für sie gilt es, sich an die Vorgaben aus der Allgemeinverfügung zu halten – sonst drohen Bußgelder.

Die Stadt Wilhelmshaven verbietet Feuerwerke an den folgenden Örtlichkeiten:

• Südstrandpromenade, beginnend ab Helgolandkai bis einschließlich Fliegerdeich
• Kaiser-Wilhelm-Brücke
• Börsenplatz
• Kirchplatz angrenzend an die Preußenstraße
• Banter Marktplatz
• Güterstraße Parkplatz McDonalds/Edeka-Foodservice

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