Stadt Wilhelmshaven

26. November 2020

Statement des Oberbürgermeisters zur Situation an den Schulen

Carsten Feist, Oberbürgermeister der Stadt Wilhelmshaven: „Zahlreiche Fragen von Schülern, Eltern, Lehrkräften und Mitarbeitern zur Situation in den Schulen erreichen aktuell die Stadt Wilhelmshaven als Schulträger in Zusammenhang mit der Corona-Pademie. Neben Fragen werden auch deutliche Forderungen an die Stadt formuliert, insbesondere nach einer verschärften Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und zur Umstellung vom Präsenzunterricht auf das Wechselmodell bzw. den Distanzunterricht (Heimbeschulung).

Die Stadt Wilhelmshaven hat grundsätzlich bezogen auf die Schulen keine eigene Regelungskompetenz für Corona-Maßnahmen. Maßgeblich ist ausschließlich die Niedersächsische Corona-Verordnung vom 30.10.2020, die bis zum 30.11.2020 gelten wird. Die Regeln zur Situation in den Schulen finden sich in § 13 der Verordnung.

Die Verpflichtung, eine Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht der Sekundarstufen I und II zu tragen, gilt ab einem Inzidenzwert von 50 Infektionen bezogen auf 100.000 Einwohner in 7 Tagen; die Grundschulen sind davon nicht betroffen. Der Inzidenzwert 50 wurde in Wilhelmshaven erstmals am 23.11.2020 überschritten. Damit gilt die Verpflichtung automatisch aufgrund der Regelung in der Verordnung ohne eine besondere Anordnung durch die Stadt Wilhelmshaven, solange die Zahl 50 nicht wieder unterschritten wird.
Bei einem Inzidenzwert ab 100 ist festgelegt, dass für die Dauer von 14 Tagen der Unterricht automatisch in geteilten Lerngruppen (maximal 16 Schüler je Gruppe) stattfinden muss, wenn an der jeweiligen Schule zusätzlich zum Überschreiten des Grenzwertes eine Quarantäne für mindestens eine Klasse durch das Gesundheitsamt angeordnet wurde. In Schulen ohne Quarantäne-Anordnung gilt diese Regelung nicht.

Am 26.11.2020 beträgt der vom Land Niedersachsen für die Stadt Wilhelmshaven amtlich festgestellte Inzidenzwert 128,8. Damit gilt in einer Schule die Verpflichtung, in geteilten Lerngruppen zu unterrichten, da in dieser Schule auch eine Quarantäne verfügt werden musste; die Angehörigen der Schule werden entsprechend schulintern informiert.
Alle anderen Schulen in Wilhelmshaven sind tagesaktuell nicht von der Verpflichtung, in geteilten Lerngruppen zu unterrichten, betroffen."

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