Stadt Wilhelmshaven

25. November 2020

Stadt erlässt Maskenpflicht per Allgemeinverfügung

Mit dem Überschreiten der Sieben-Tages-Inzidenz von 50 Fällen auf 100.000 Einwohner am Mittwoch, 25. November, erlässt die Stadt Wilhelmshaven eine Maskenpflicht per Allgemeinverfügung. Dazu ist sie entsprechend der Corona-Verordnung des Landes verpflichtet. Das Landesgesundheitsamt weist mit Stand 9 Uhr für Wilhelmshaven einen Inzidenzwert von 114,3 aus.

Mit Inkrafttreten der am 26. November veröffentlichten Verfügung müssen aus Infektionsschutzgründen an bestimmten Stellen im öffentlichen Raum Mund-Nasen-Bedeckungen zu vorgeschriebenen Zeiten getragen werden.

Konkret bedeutet dies, dass an folgenden Orten eine Maske getragen werden muss:

• Wochenmärkte und angrenzende Parkplätze an Markttagen von 7 bis 12.30 Uhr
• Fußgängerzone Marktstraße täglich von 9 bis 18.30 Uhr
• Vorplatz der Nordseepassage (ZOB) täglich von 6.30 bis 18.30 Uhr
• Kaiser-Wilhelm-Brücke an Samstagen und Sonntagen jeweils von 11 bis 17 Uhr
• Parkplätze vor allen Super- und Baumärkten zu den Öffnungszeiten der jeweiligen Geschäfte
• Schulhöfe außerhalb der Schulzeiten

Auch auf allen Spielplätzen ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend, allerdings nur für Personen ab 15 Jahren.

Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis einschließlich 10. Dezember 2020.

Mitarbeitende von TBW werden im Laufe des Tages entsprechende Schilder in der Innenstadt sowie an der Kaiser-Wilhelm-Brücke anbringen.

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