Stadt Wilhelmshaven

09. Oktober 2020

In der Marktstraße und am Strand gilt bei viel Betrieb Maskenpflicht

Seit dem heutigen Freitag, 9. Oktober, gilt niedersachsenweit die neue Corona-Verordnung – mit einigen Änderungen. Die Stadt Wilhelmshaven weist in diesem Zusammenhang auf eine Änderung hin, die auf diverse Bereiche des Stadtgebietes Auswirkungen hat: Überall dort, wo unter freiem Himmel reger Betrieb herrscht und Menschen dicht aneinander vorbeilaufen, gilt nämlich ab sofort die Maskenpflicht. Das betrifft beispielsweise die Wochenmärkte und die Marktstraße zu Geschäftszeiten, aber auch beliebte Spazierstrecken wie die Südstrandpromenade und die Deichsicherungswege.

„Die neue Verordnung spricht in diesem Punkt quasi eine lageangepasste Maskenpflicht aus. Immer dann, wenn das Abstandsgebot nicht dauerhaft eingehalten werden kann, müssen Mund und Nase mit einem geeigneten Schutz bedeckt sein", führt Ordnungsamtsleiter Ralf Janßen aus. „Hier ist also jeder unmittelbar in der Verantwortung, seine Umgebung richtig einzuschätzen – und damit sich und andere zu schützen." Konkret heißt das: Ist beispielsweise auf der Südstrandpromenade viel los und das Gedränge groß, muss eine Alltagsmaske getragen werden. Sind nur wenige Menschen unterwegs und kommen diese mit mindestens 1,5 Metern Abstand jederzeit locker aneinander vorbei, geht's ohne Maske.

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