Stadt Wilhelmshaven

17. Juli 2020

Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 18. Juli 2020

Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 15.07.2020 folgende Bauleitpläne erneut als Entwurf beschlossen:

  1. 79. Änderung des Flächennutzungsplanes von 1973 -Sonderbaufläche Voslapp Süd / Östlich Flutstraße / Arthur-Grunewald-Straße- und
  2. Bebauungsplan Nr. 97 (vorhabenbezogen) / Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 23 (VEP 023) -Östlich Flutstraße / Arthur-Grunewald-Straße-

Der identische Geltungsbereich der o.g. Bauleitpläne befindet sich im südlichen Bereich des Stadtteils Voslapp im Kreuzungsbereich der Flut- und der Arthur-Grunewald-Straße.

Geltungsbereich:

Ziel und Zweck der Planung:

  • Beordnung von Flächen im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung gem. §1 Abs.3 BauGB
  • Sicherung des Standortes als Sondergebiet „Einzelhandel“ unter Anpassung des zulässigen Nutzungsspektrums an die Ziele des Einzelhandelskonzeptes
  • Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche und Sicherung des vorhandenen Baumbestandes entlang der Arthur-Grunewald-Straße
  • Gewährleistung einer ausreichenden Versorgungssituation in den nördlichen Stadtteilen

Folgende umweltbezogene Informationen stehen zur Verfügung:

Neben dem Entwurf der o.g. Bauleitpläne und der Begründung einschließlich des nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Schutzgütern i. S. des §1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichts sowie einer schalltechnischen und verkehrlichen Untersuchung sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Stellungnahmen enthalten:

  1. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf die Tiere und Pflanzen:
    • Informationen zu den Auswirkungen auf die Lebensräume von Vögeln und Fledermäusen (insb. Quartiere aber auch Jagd- und Flugrouten) aufgrund von Kartierungen der Biotoptypen, Brutvögel und Fledermausfauna sowie der Bäume
  2. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf Boden und Wasser:
    • Informationen zu den Auswirkungen auf die Bodenfunktionen und die Oberflächenentwässerung des Plangebietes sowie Kampfmittel

Für den im Rahmen der Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung ermittelten Verlust von 14.195 Werteinheiten stehen externe Kompensationsflächen im Bereich des städtischen Kompensationsflächenareals zur Verfügung.

Auf Grundlage des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs-und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz –PlanSiG) und entsprechend den Bestimmungen des Baugesetzbuches erfolgt die erneute Auslegung der o.g. Entwürfe einschl. deren Begründungen und den Gutachten in der Zeit vom 28.07. bis einschl. 18.08.2020 durch eine Veröffentlichung im Internet unter https://www.wilhelmshaven.de/Stadtverwaltung/Bauleitplanung.

In diesem Zeitraum können die Planunterlagen dort eingesehen und eine Stellungnahme abgegeben werden.

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat die Möglichkeit einer Fristverkürzung auf 3 Wochen gemäß §4a Abs. 3 Satz 3 BauGB in Anspruch genommen. Die Beteiligung ist bereits durch die vorherige Auslegung, die vom 08.10. bis einschl. 08.11.2019 stattfand, öffentlich durchgeführt worden. Mit den neuen ergänzenden Unterlagen wird der o.g. Zeitraum als ausreichend empfunden, dass die Bürgerinnen und Bürgern sich angemessen an der Planung beteiligen bzw. sich äußern können, zumal die Grundzüge der Planung von der Überarbeitung nicht betroffen sind.

Ergänzend können die genannten Unterlagen im o.g. Zeitraum auch im Foyer des Technischen Rathauses, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven während der Dienststunden eingesehen werden. Für diese Einsichtnahme sind unter Beachtung der geltenden Beschränkungen sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie nachfolgende Regelungen einzuhalten: Um Wartezeiten vor Ort aus Gründen des Infektionsschutzes zu vermeiden, ist ein Termin für die Einsichtnahme telefonisch unter der Tel. Nr. (04421) 16-2628 und per Email (torsten.klebba@wilhelmshaven.de) zu vereinbaren. Der Zutritt zu den Aushängen ist lediglich zwei Personen gestattet. Das Tragen eines Mundschutzes sowie die Einhaltung der Abstandsregeln (mind. 2,0 m) sind erforderlich. Auskünfte zur Planung erteilt ebenfalls Herr Klebba.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen von der Öffentlichkeit zu den o.g. Entwürfen der Bauleitpläne schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des §3 Abs. 1 Satz 1 BauGB. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Für die 79. Änderung des Flächennutzungsplans wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des §4 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfs-gesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der oben aufgeführten Internetadresse veröffentlicht und liegen mit den o.g. Unterlagen öffentlich aus.

 

Feist
Oberbürgermeister

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