Stadt Wilhelmshaven

26. Juni 2020

Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 27. Juni 2020

Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 19.02.2020 aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches i. d. F. der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) die Aufstellung der 77. Änderung des Flächennutzungsplans 1973 - Konverter westlich Coldewei - beschlossen.

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 24.06.2020 dem Entwurf der o.g. Änderung des Flächennutzungsplans zugestimmt und beschlossen, diese einen Monat lang öffentlich auszulegen.

Auf Grundlage des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs-und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz –PlanSiG) und entsprechend den Bestimmungen des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587) geändert worden ist, erfolgt die Auslegung des Entwurfes zur o.g. Flächennutzungsplanänderung einschl. der Begründung und den Gutachten in der Zeit vom 07.07.2020 bis 06.08.2020 durch eine Veröffentlichung im Internet unter https://www.wilhelmshaven.de/Stadtverwaltung/Bauleitplanung/. Weitere Bestimmungen zur Auslegung während der COVID-19-Pandemie finden Sie weiter unten im Text.

Das Plangebiet befindet sich im westlichen Stadtgebiet, westlich von Coldewei, östlich des Umspannwerks Fedderwarden, nördlich der BAB29 und südlich des Kavernengeländes. Die Größe beträgt etwa 15,9 ha.

Geltungsbereich:

 

 

 

 

Ziel und Zweck der Bauleitplanung:

Neben der Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Konverter" ist ein Grünstreifen als Sichtschutz zur BAB 29 im Bereich der Bauverbotszone und eine neue Trassenführung für die vorhandenen Leitungstrassen darzustellen. Hierbei ist der Denkmalschutz möglichst zu berücksichtigen.

Folgende umweltbezogene Informationen stehen zur Verfügung:

  1. mit Auswirkungen auf den Menschen:
    Informationen zur Lärmsituation die vom Konverter ausgehen sowie bestehende VorbelastungenInformationen zu elektromagnetischen Feldern (Einhaltung der 26. BImSchV)Informationen zum Umgang mit Lichtimmission (gilt auch für Tiere)
  2. mit Auswirkungen auf die Tiere:Informationen zu den Auswirkungen auf die Lebensräume von Vögeln, Fledermäusen und Amphibien (Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag)FFH Vorprüfung zu möglichen Auswirkungen auf das FFH-Gebiet DE 2312-331 Teichfledermaushabitate im Raum Wilhelmshaven
  3. mit Auswirkungen auf die Pflanzen und Biotoptypen:
    Biotoptypenkartierung, Abschätzung zum Eingriff in Natur und Landschaft
  4. mit Auswirkungen auf den Boden:
    Informationen des Kampfmittelkatasters mit Gefährdungssituationen durch BombenblindgängerInformationen zur Bodenbeschaffenheit, den Bodenfunktionen und dem damit verbundenen Umgang
  5. mit Auswirkungen auf die Landschaft:
    Informationen zum Umgang mit dem Landschaftsschutzgebiet WHV Nr. 88 ´Maade – Barghauser See – Fort Rüstersiel´
  6. mit Auswirkungen auf das kulturelle Erbe und Sachgüter:
    Informationen über denkmalgeschützte historische Deichlinien

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen der öffentlichen Auslegung informieren und zur Planung äußern. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des §3 Abs. 1 Satz 1 BauGB (s. u.). Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des §4 (3) Satz 1 Halbsatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (3) Satz 1 des Umwelt-Rechtbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Weitere Bestimmungen während der COVID-19-Pandemie:

Ergänzend können die genannten Unterlagen in der Zeit vom 07.07.2020 bis 06.08.2020 auch im Foyer des Technischen Rathauses, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven während der Dienststunden eingesehen werden. Für diese Einsichtnahme sind unter Beachtung der geltenden Beschränkungen sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie nachfolgende Regelungen einzuhalten:

Um Wartezeiten vor Ort aus Gründen des Infektionsschutzes zu vermeiden, werden Termine für die Einsichtnahme von Herrn Büttler telefonisch unter (04421) 16-2742 oder per Email (andreas.buettler@wilhelmshaven.de) vergeben. Der Zutritt zu den Aushängen ist lediglich zwei Personen gestattet. Das Tragen eines Mundschutzes sowie die Einhaltung der Abstandsregeln (mind. 2,0 m) sind erforderlich. Auskünfte zur Planung erteilt Herr Büttler telefonisch.

Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der oben aufgeführten Internetadresse veröffentlicht und liegen mit den o.g. Unterlagen öffentlich aus.

 

Feist
Oberbürgermeister

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