Stadt Wilhelmshaven

13. Mai 2020

Stadt hebt Allgemeinverfügung auf

Die Stadt Wilhelmshaven hat ihre Allgemeinverfügung vom 17. April, die zuletzt am 5. Mai geändert wurde, aufgehoben. Darin war die Zahl der Kunden, die sich in einem Geschäft zeitgleich aufhalten dürfen, auf ein Kunde pro 25 Quadratmeter beschränkt. Ab Mittwoch, 13. Mai, gelten die Vorgaben aus dem §8 Abs. 1 der Landesverordnung vom 8. Mai 2020. Demzufolge darf eine Person je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche in Verkaufsstellen, Geschäften und Dienstleistungseinrichtungen eingelassen werden. Wichtig: Diese Höchstzahl richtet sich nicht nach den Kunden, sondern beinhaltet auch das anwesende Personal. Die Betreiber sind dazu verpflichtet, den Zutritt zu den Verkaufsflächen sowie die Kundeströme zu steuern, Warteschlangen zu vermeiden und die Hygieneauflagen einzuhalten. Es liegt in ihrer Verantwortung, Ballungen innerhalb ihrer Geschäfte zu verhindern und so den Gesundheitsschutz zu gewährleisten. Sollte das Ordnungsamt bei seinen Kontrollen Verstöße feststellen, werden gegen die Betreiber entsprechende Verfahren eingeleitet.

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