Stadt Wilhelmshaven

18. April 2020

Allgemeinverfügung der Stadt Wilhelmshaven über die Verlängerung der Gültigkeit bestimmter kommunaler Allgemeinverfügungen

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 18.04.2020

Allgemeinverfügung 
der Stadt Wilhelmshaven über die Verlängerung der Gültigkeit
bestimmter kommunaler Allgemeinverfügungen

1. Folgende Allgemeinverfügungen werden bis zum Inkrafttreten entsprechender Regelungen der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus verlängert:

a) Allgemeinverfügung der Stadt Wilhelmshaven vom 31.03.2020
- zum Aufnahmestopp für Heime nach § 2 Abs. 2 Niedersächsisches Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWG),
- zum Aufnahmestopp und zur Ausweitung kontaktreduzierender Maßnahmen für ambulant betreute Wohngemeinschaften und besondere Formen des betreuten Wohnens gem. § 2 Abs. 3 und § 2 Abs. 4 (NuWG) sowie für ambulant betreute Wohngemeinschaften zum Zweck der lntensivpflege, die nicht in den Geltungsbereich des NuWG fallen;
- zur Notbetreuung bei Einstellung des Betriebs von Einrichtungen der Tagespflege i. S. v. § 2 Abs. 7 NuWG

b) Allgemeinverfügung der Stadt Wilhelmshaven vom 27.03.2020 zur Einschränkung sozialer Kontakte (Sammelunterkünfte)

c) Allgemeinverfügung der Stadt Wilhelmshaven vom 13.03.2020 über die Einstellung des Betriebs von Gemeinschaftseinrichtungen i.S. § 33 IfSG i. d. F. vom 20.07.2000 (BGBl. 1045) zur Eindämmung der Atemwegserkrankung „Covid-19" durch den Corona-Viruserreger SARS-CoV-2

2. Die Anordnung ist gem. § 28 Abs. 3 i. V. m. § 16 Abs. 8 IfSG sofort vollziehbar.

3. Diese Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Die vollständige Allgemeinverfügung mit Begründung und weiteren Hinweisen kann bei der Stadt Wilhelmshaven, Fachbereich Gesundheitsamt, Gökerstr. 68, 1. Etage in der Anmeldung, 26384 Wilhelmshaven, während der Öffnungszeiten Montag bis Freitag: 08.30 - 12.30 Uhr sowie nach Vereinbarung eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg, Schlossplatz 10, 26122 Oldenburg, erhoben werden.

Wilhelmshaven, 17.04.2020

Feist
Oberbürgermeister

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