Stadt Wilhelmshaven

27. März 2020

Kein Betrieb in Wassersportvereinen

In den letzten Tagen sind vermehrt Anfragen von Wassersportlern im Ordnungsamt der Stadt Wilhelmshaven eingegangen. Die Frage war immer dieselbe: Darf man sich auf dem Vereinsgelände aufhalten, um die Boote für die neue Saison fertig zu machen und ins Wasser setzen zu lassen? Die Antwort lautet: nein. Auch wenn der Wunsch nach einer sinnvollen Freizeitbeschäftigung groß ist, kann die Antwort im Moment nicht anders lauten.

Gemäß Allgemeinverfügung der Stadt Wilhelmshaven vom 17. März ist der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen und ähnlichen Einrichtungen verboten. Außerdem sind Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen und alle Ansammlungen im Freien verboten. Die Kontaktbegrenzung auf zwei Personen ist hier ebenso maßgebend, wie die Vorgaben, dass Kontakte außerhalb der Angehörigen des eigenen Haushaltes auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren und der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten sind.

In Vereinen, auch im Bereich des Wassersportes, lässt sich das Zusammentreffen mehrere Mitglieder nicht vermeiden. Die Ansteckungsgefahr ist somit groß. Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, wurde deswegen in den letzten beiden Wochen eine ganze Reihe von Verfügungen erlassen, die zu diversen Einschränkungen im persönlichen Bereich führen – und das betrifft eben auch den persönlichen Freizeitbereich.

Da der Aufenthalt in Vereins-, Sport- und Freizeiteinrichtungen nicht zwingend erforderlich ist, sind sämtliche Vereins-, Sport- und Freizeiteinrichtungen sowohl für Mitglieder als auch die Allgemeinheit gesperrt. Diese Sperrung gilt zunächst bis zum 18. April.

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