Stadt Wilhelmshaven

17. März 2020

Stadt setzt weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus um

Nachdem die Landesregierung am frühen Montagabend bekannt gegeben hat, welche weitere Maßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus ergriffen werden, setzt die Stadt Wilhelmshaven die fachliche Weisung nun um: Am Mittwoch, 18. März, wird die sogenannte „Allgemeinverfügung zur Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich" bekanntgemacht.

Die Verfügung regelt, dass alle Geschäfte mit wenigen Ausnahmen ebenso geschlossen werden, wie Bars, Klubs, Theater, Kinos, Spielhallen, Spiel- und Sportplätze und weitere Einrichtungen, in denen die Menschen ihre Freizeit verbringen. Das Ziel der Verfügung ist, mögliche Kontaktketten zu unterbinden, um eine Ausbreitung des COVID-19-Virus zu verhindern. Die ausdrücklichen Ausnahmen sind im Einzelhandel des täglichen Gebrauchs zu finden – das bedeutet: Lebensmittelmärkte, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte, der Großhandel und Dienstleister aus dem Gesundheitsbereich. Sie dürfen außerdem ab sofort auch sonntags öffnen.

Die Stadt Wilhelmshaven hat am Dienstag, 17. März, die ersten Maßnahmen in die Wege geleitet, und damit begonnen die städtischen Spielplätze abzusperren. Außerdem wurden Schulhöfe und Sportanlagen geschlossen. „Die Lage ändert sich mittlerweile nicht mehr täglich, sondern stündlich – das stellt die Bürger, Händler, Gastronomen und Unternehmen vor sehr viele Herausforderungen", weiß Oberbürgermeister Carsten Feist. „Auch für uns als Verwaltung ist es durchaus herausfordernd, die neuen Vorgaben immer schnell und zügig umzusetzen. Ich merke aber, dass wir sehr viel Zuspruch und Verständnis erfahren – dafür bin ich sehr dankbar." Dass sich durch die neue Verfügung weitere Einschränkungen für jeden einzelnen ergeben, steht außer Frage: „Aber nur mit dem konsequenten Umsetzen dieser Maßnahmen haben wir eine Chance, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und in der Zeit unser Gesundheitssystem zu entlasten. So können wir die gesundheitlich Geschwächten schützen."

Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 18. April. Sie ist online unter www.wilhelmshaven.de zu finden.

  

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