Stadt Wilhelmshaven

06. März 2020

Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 07. März 2020

Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 19.02.2020 aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), die Aufstellung der 77. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wilhelmshaven - Konverter westlich Coldewei - beschlossen.

Geltungsbereich:

Der räumliche Geltungsbereich der 77. Flächennutzungsplanänderung – Konverter westlich Coldewei - befindet sich im westlichen Stadtgebiet, westlich von Coldewei, östlich des Umspannwerks Fedderwarden, nördlich der BAB29 und südlich des Kavernengeländes. Die exakte Abgrenzung ist der Planzeichnung zu entnehmen. Die Größe beträgt etwa 15,9 ha.

  

Ziel und Zweck der Planung:

Die NeuConnect Projektgesellschaft verfolgt das Ziel mit einem 700 km langen Kabelsystem (Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung) den englischen und deutschen Energie-Markt zu verbinden und so bis zu 1,4 GW an Elektrizität zu transportieren. Das Projekt wurde von der Bundesnetzagentur bestätigt und im aktuellen Netzentwicklungsplan (NEP 2019-2030) als Projekts P328 mit der Maßnahme M534 aufgenommen. Als Netzverknüpfungspunkt wurde das Umspannwerk Fedderwarden zugewiesen.Zweck der 77. Flächennutzungsplanänderung – Konverter westlich Coldewei - ist es, diese Fachplanung in den Flächennutzungsplan 1973 der Stadt Wilhelmshaven zu integrieren, als vorbereitende Bauleitplanung ist sie dem kommenden Verfahren der Konverterstation nach Bundesimmissionsschutzgesetz voranzustellen.

Neben der Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Konverter" ist ein Grünstreifen zur BAB 29 im Bereich der Bauverbotszone und eine neue Trassenführung für die vorhandenen Leitungstrassen darzustellen. Darüber hinaus ist der archäologische Denkmalschutz zu beachten.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer 14-tägigen Bür­gersprechstunde durchgeführt, in der die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung dargelegt werden und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gege­ben wird. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des §3 (1) Satz 1 BauGB Auskünfte erteilt Herr Büttler, Zimmer 7.17 im Technisches Rathaus, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven in der Zeit vom 16.03.2020 bis einschließlich 27.03.2020, Montag bis Freitag von 08.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr (außer Freitag) sowie nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten unter der Rufnummer 16- 2742.

Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der oben aufgeführten Internetadresse veröffentlicht und liegen mit den o.g. Unterlagen öffentlich aus.

Feist
Oberbürgermeister

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