Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung für die Öffnung von Verkaufsstellen in der Stadt Wilhelmshaven an drei Sonntagen im Jahr 2020
Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 07. März 2020
Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung für die Öffnung von Verkaufsstellen in der Stadt Wilhelmshaven an drei Sonntagen im Jahr 2020
Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) vom 8. März 2007 (Nds. GVBl. Nr. 6/2007 S. 111) in der zurzeit gültigen Fassung lasse ich an den folgenden drei Sonntagen jeweils in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr am
a) 03.05.2020 (anlässlich der Veranstaltung „Klangecht") und
b) 02.08.2020 (anlässlich der Veranstaltung „Street Art Festival")
südlich der Peterstraße, westlich bis zur Werftstraße und östlich bis zur Gökerstraße und südlich begrenzt durch die Rheinstraße sowie am
c) 04.10.2020 (anlässlich der Veranstaltung „Piratencity zum Wilhelmshaven Sailing Cup")
südlich der Peterstraße, westlich bis zur Werftstraße und östlich bis zur Gökerstraße, ab Kreuzung Ebertstraße dieser östlich folgend bis zum Innenhafen und südlich begrenzt durch Südwestkai, Bontekai und Am Handelshafen
die Öffnung von Verkaufsstellen zu.
Die jeweiligen Bereiche umfassen die anliegenden Grundstücke jeweils beider Straßenseiten.
Als Tag der Bekanntgabe dieser Allgemeinverfügung wird der auf die Bekanntmachung folgende Tag bestimmt.
Die vollständige Allgemeinverfügung mit Begründung und weiteren Hinweisen kann bei der Stadt Wilhelmshaven, Fachbereich Bürgerangelegenheiten/Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Gewerbeangelegenheiten -, RATRiUM, Rathausplatz 10, 2. Obergeschoss, Eingang D, Zimmer 215, während der Öffnungszeiten Montag bis Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr sowie nach Vereinbarung eingesehen werden.
Die sofortige Vollziehung der Allgemeinverfügung gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686) in der zurzeit gültigen Fassung ist angeordnet worden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg, Schlossplatz 10, 26122 Oldenburg, erhoben werden. Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beim Verwaltungsgericht Oldenburg, Schlossplatz 10, 26122 Oldenburg zulässig.
Wilhelmshaven, 02.03.2020
Stadt Wilhelmshaven
Der Oberbürgermeister
Feist
Oberbürgermeister