Stadt Wilhelmshaven

27. September 2019

Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 28. September 2019

Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 28.08.2019 folgende Bauleitpläne als Entwurf beschlossen:

1. 79. Änderung des Flächennutzungsplanes von 1973 -Sonderbaufläche Voslapp Süd / Östlich Flutstraße / Arthur-Grunewald-Straße- und

2. Bebauungsplan Nr. 97 (vorhabenbezogen) / Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 23 (VEP 023) -Östlich Flutstraße / Arthur-Grunewald-Straße-

Der identische Geltungsbereich der o.g. Bauleitpläne befindet sich im südlichen Bereich des Stadtteils Voslapp im Kreuzungsbereich der Flut- und der Arthur-Grunewald-Straße.

Geltungsbereich:                           

 

 

 

Ziel und Zweck der Planung:

  • Beordnung von Flächen im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung gem. §1 Abs.3 BauGB
  • Sicherung des Standortes als Sondergebiet „Einzelhandel“ unter Anpassung des zulässigen Nutzungsspektrums an die Ziele des Einzelhandelskonzeptes
  • Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche und Sicherung des vorhandenen Baumbestandes entlang der Arthur-Grunewald-Straße
  • Gewährleistung einer ausreichenden Versorgungssituation in den nördlichen Stadtteilen

Folgende umweltbezogene Informationen stehen zur Verfügung:

Neben dem Entwurf der o.g. Bauleitpläne einschließlich des nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Schutzgütern i. S. des §1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichts sowie einer schalltechnischen und verkehrlichen Untersuchung sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Stellungnahmen enthalten:

1.  mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf die Tiere und Pflanzen:

•   Informationen zu den Auswirkungen auf die Lebensräume von Vögeln und Fledermäusen (insb. Quartiere aber auch Jagd- und Flugrouten) aufgrund von Kartierungen der Biotoptypen, Brutvögel und Fledermausfauna sowie der Bäume

2.  mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf Boden und Wasser:

•   Informationen zu den Auswirkungen auf die Bodenfunktionen und die Oberflächenentwässerung des Plangebietes sowie Kampfmittel

Für den im Rahmen der Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung ermittelten Verlust von 14.195 Werteinheiten stehen externe Kompensationsflächen im Bereich des städtischen Kompensationsflächenareals zur Verfügung.

Die o.g. Entwürfe der Bauleitplanung liegen mit den jeweiligen Begründungen im Foyer des Technischen Rathauses, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven vom 08.10. 2019 bis einschließlich 08.11.2019.zu folgenden Zeiten öffentlich aus: Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 17:00 Uhr, Freitag bis 14:00 Uhr.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des §3 Abs. 1 Satz 1 BauGB.

Für die 79. Änderung des Flächennutzungsplans wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des §4 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Auskünfte erteilt Herr Klebba, Technisches Rathaus, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung, Zimmer 7.15, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven, Tel.-Nr. 16-2628., Email: torsten.klebba@wilhelmshaven.de. Eine Beteiligung über Internet und Email ist ebenfalls möglich. Die Entwürfe der o.g. Bauleitpläne mit den jeweiligen Begründungen können auf der Seite www.wilhelmshaven.de ab Beginn der öffentlichen Auslegung eingesehen werden.

Wagner
Oberbürgermeister

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