Stadt Wilhelmshaven

30. August 2019

Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 31. August 2019

Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 26.06.2019 aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), die Aufstellung der 5. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 1 –SCHELLINGSTRASSE / FREILIGRATHSTRASSE - im vereinfachten Verfahren gem. §13 BauGB beschlossen. In der Sitzung am 28.08.2019 wurde diese Änderung vom Rat als Entwurf mit der Begründung in der Fassung vom 01.08.2019 vorbehaltlich auch zur Satzung beschlossen.

Das Plangebiet der 5. Änderung befindet sich im Stadtteil Heppens bzw. Stadtviertel des Pädagogenviertels an der Freiligrathstraße. Es umfasst das Flurstück 4794/248 in der Flur 2 der Gemarkung Rüstringen.

Geltungsbereich:

                          

Ziel und Zweck der Bauleitplanung:

  • Beordnung des Grundstückes im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung gem. §1 Abs.3 BauGB
  • Sicherung des bestehenden Wohngebietes unter Beachtung des Nachbarschutzes

Mit der 5. Änderung wird die überbaubare Grundstücksfläche erweitert. Sonstige Inhalte der Festsetzungen im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr.1 bleiben grundsätzlich unverändert.

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt. Daher konnte von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 Abs.1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Darüber hinaus kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen der öffentlichen Auslegung informieren und zur Planung äußern. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des §3 Abs. 1 Satz 1 BauGB.

Aufgrund der vereinfachten Planung wurde mit der o.g. Beschlussfassung auch gleichzeitig der Satzungsbeschluss „unter Vorbehalt“ gefasst. Sollten im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit Stellungnahmen vorgebracht werden, die einer Behandlung im Rahmen der Abwägung bedürfen, so wird der „vorbehaltlich“ gefasste Satzungsbeschluss wieder aufgehoben und es wird erneut ein Beschluss über den Bebauungsplan gefasst.

Der o.g. Bebauungsplan liegt mit Begründung im Foyer des Technischen Rathauses, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven vom 10.09. bis einschließlich 10.10.2019 zu folgenden Zeiten öffentlich aus: Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 17:00 Uhr, Freitag bis 14:00 Uhr. Auskünfte erteilt Herr Klebba, Technisches Rathaus, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung, Zimmer 7.15, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven, Tel.-Nr. 16-2628, Email: torsten.klebba@wilhelmshaven.de. Eine Beteiligung über Internet und Email ist ebenfalls möglich. Der Entwurf der o.g. Änderung kann mit Begründung auf der Seite www.wilhelmshaven.de ab Beginn der öffentlichen Auslegung eingesehen werden.

Wagner

Oberbürgermeister

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