Stadt Wilhelmshaven

28. Juni 2019

Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 29. Juni 2019

Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 20.09.2017 aufgrund des § 2 (1) des Baugesetzbuches i. d. F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 151 / - DEUTSCHES MARINEMUSEUM - beschlossen.

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 26.06.2019 dem Entwurf des o. g. Bebauungsplanes zugestimmt und beschlossen, diesen einen Monat lang öffentlich auszulegen.

Das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 151 befindet sich im südlichen Bereich der Stadt Wilhelmshaven. Es liegt zwischen dem Verbindungshafen und der Südstrandpromenade in unmittelbarer Nähe zur Kaiser-Wilhelm-Brücke.

Das Plangebiet umfasst das Museumsgelände (einschließlich der zugehörigen Wasserflächen mit den Außenexponaten des Museums sowie die nördlich der Südstrand-Straße zwischen Museumsgelände und Kaiser-Wilhelm-Brücke gelegene Stellplatzfläche.

Geltungsbereich:

 

Ziel und Zweck der Bauleitplanung:

Neben der Berücksichtigung der allgemeinen Planungsgrundsätze gem. § 1 Abs. 5  Baugesetzbuch (BauGB) werden mit der vorliegenden Bauleitplanung insbesondere die folgenden Ziele verfolgt:

  • Sicherung und Entwicklung des Standortes für die Anlagen und Einrichtungen des Deutschen Marinemuseums.

Zu diesem Zweck sollen einerseits für Teile des Plangebietes Flächen für den Gemeinbedarf mit entsprechender Zweckbestimmung (kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen) festgesetzt werden. Andererseits sollen zugehörige Wasserflächen einbezogen werden.

  • Beordnung des Flurstückes 64/13, Flur 1, Gemarkung Wilhelmshaven.

Zu diesem Zweck soll eine Sondergebietsfläche für Stellplätze festgesetzt werden.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt. Daher wird von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 Abs.1 und 4 Abs. 1 BauGB und von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Darüber hinaus kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen der öffentlichen Auslegung informieren und zur Planung äußern. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des §3 (1) Satz 1 BauGB (s. u.).

Der o.g. Bebauungsplan liegt mit Begründung im Foyer des Technischen Rathauses, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven vom 09.07.2019 bis einschließlich 09.08.2019 zu folgenden Zeiten öffentlich aus: Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 17.00 Uhr, Freitag bis 14.00 Uhr 

Auskünfte erteilt Herr Bauer im Technischen Rathaus, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung, Zimmer 7.12, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven, Tel.-Nr. 16-2510, E-Mail: juergen.bauer @wilhelmshaven.de. Eine Beteiligung über Internet und Email ist ebenfalls möglich. Der Entwurf der Bauleitplanung mit Begründung kann auf der Seite www.wilhelmshaven.de ab Beginn der öffentlichen Auslegungeingesehen werden.

Wagner
Oberbürgermeister

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