Stadt Wilhelmshaven

08. Mai 2019

Informationen zur OB-Wahl

Am Sonntag ist es soweit: Dann können rund 65.000 Wahlberechtigte mit ihrer Stimme darüber entscheiden, wer ab dem 1. November 2019 das Ruder im Wilhelmshavener Rathaus übernehmen wird. 15 Kandidaten haben ihren Hut ins Rennen um den Posten des Oberbürgermeisters geworfen. Von 8 bis 18 Uhr sind die Wahllokale geöffnet. Dort kann nach Vorlage der Wahlbenachrichtigung oder eines amtlichen Ausweisdokuments gewählt werden.

Mit der Schließung der Wahllokale beginnt für die über 400 Wahlhelfer die eigentliche Arbeit: Ab 18 Uhr werden alle abgegebenen Stimmen gezählt. Die Auszählung kann live unter www.wilhelmshaven.de/wahlen verfolgt werden. Sobald alle Stimmen ausgezählt sind, wird hier auch das vorläufige Endergebnis verkündet. Wer lieber vor Ort mitfiebern möchte, ist ab 18 Uhr in der Wahlzentrale im Rathaus herzlich willkommen.

Ein wichtiger Hinweis: Die Wähler werden gebeten, ihre Wahlbenachrichtigungen für eine eventuelle Stichwahl am Sonntag, 26. Mai, aufzubewahren. Aufgrund der Kürze der Zeit zwischen den beiden Wahlterminen werden nämlich keine weiteren Wahlbenachrichtigungen verschickt. Und da die Stimmzettel für die Stichwahl erst nach der Feststellung des amtlichen Endergebnisses durch den Gemeindewahlausschuss gedruckt werden können, hat das auch Auswirkungen auf die Briefwahl. Die ist nämlich nur auf zwei Wegen möglichen: Entweder ab dem 21. Mai direkt vor Ort im Wahlamt, oder indem dort die Unterlagen abgeholt und anschließend per Post rechtzeitig bis zum 26. Mai wieder zurückgeschickt werden.

Aber keine Angst, wer seine Wahlbenachrichtigung verlegt oder aus Versehen entsorgt hat, kann am 26. Mai mit der Vorlage seines Personalausweises oder Reisepasses in seinem Stammwahllokal wählen.

Info: Gewählt wird die Amtsnachfolgerin oder der Amtsnachfolger von Oberbürgermeister Andreas Wagner. Dieser hatte bereits Anfang 2018 bekanntgegeben, nicht wieder antreten zu wollen. Die Amtszeit des neues Oberbürgermeisters bzw. der neuen Oberbürgermeisterin beginnt am 1. November 2019 und dauert sieben Jahre. Sollte im ersten Wahlgang am 12. Mai keine Kandidatin oder kein Kandidat über die Hälfte aller abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinen können, kommen die beiden mit den meisten Stimmen in die Stichwahl. Diese findet am Sonntag, 26. Mai, zeitgleich mit der Europawahl statt.

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