Stadt Wilhelmshaven

30. April 2019

Die Klinikum Wilhelmshaven gGmbH, Friedrich-Paffrath-Straße 100, 26389 Wilhelmshaven, hat bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, -Luftfahrtbehörde-, Dezernat 33, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, die Erteilung einer Genehmigung für einen Hubschraubersonderlandeplatz auf dem Gelände des Klinikums in Wilhelmshaven gemäß § 6 des Luftverkehrsgesetzes beantragt.

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung, Jeverschen Wochenblatt und Nordwest-Zeitung am 30. April 2019

Öffentliche Bekanntmachung

Die Klinikum Wilhelmshaven gGmbH, Friedrich-Paffrath-Straße 100, 26389 Wilhelmshaven, hat bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, -Luftfahrtbehörde-, Dezernat 33, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, die Erteilung einer Genehmigung für einen Hubschraubersonderlandeplatz auf dem Gelände des Klinikums in Wilhelmshaven gemäß § 6 des Luftverkehrsgesetzes beantragt.

Der Antrag nebst Begründung und schalltechnischer Begutachtung liegt in der Zeit vom

07. Mai 2019 bis einschließlich 07. Juni 2019

im Obergeschoss, Zimmer 223,

des Gebäudes B der Technischen Betriebe Wilhelmshaven,

Freiligrathstraße 420,

26386 Wilhelmshaven,

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus und kann dort während der im Folgenden angegebenen Zeiten eingesehen werden:

Montags – Donnerstags:   8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Freitags:                          8:30 Uhr bis 12:30 Uhr,

oder nach telefonischer Terminvereinbarung.

Jeder, dessen Rechte, insbesondere Eigentum oder Gesundheit, durch das Vorhaben beeinträchtigt werden können, kann zu dem Vorhaben bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Wilhelmshaven, Amt für Umweltschutz und Bauordnung, Obergeschoss, Zimmer 223 der o.g. Adresse, eine Stellungnahme abgeben.

Nicht ortsansässige betroffene Grundstückseigentümer sollen von den Pächtern oder Verwaltern der Grundstücke über das Vorhaben unterrichtet werden.

Wilhelmshaven, den 25.04.2019

Wagner
Oberbürgermeister

 

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