Stadt Wilhelmshaven

18. April 2019

Wahlbekanntmachung für die Direktwahl zur Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters in Wilhelmshaven

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 20. April 2019

Wahlbekanntmachung
für die Direktwahl zur Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters
 in Wilhelmshaven

1. Wann wird gewählt?
Am Sonntag, dem 12. Mai 2019, finden in Stadtgebiet der Stadt Wilhelmshaven Direktwahlen für das Amt der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters statt.

Eine eventuell erforderliche Stichwahl findet am 26. Mai 2019 (zeitgleich mit der Wahl zum 9. Europäischen Parlament) statt.

Die jeweilige Wahl dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

2. Wo wird gewählt?
Das Stadtgebiet Wilhelmshaven ist in 38 Wahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungsbriefen, die den Wahlberechtigten spätestens bis Mitte April 2019 zugestellt wurden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Ferner ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben, ob der Wahlraum für Personen mit Mobilitätsbe­schränkungen barrierefrei zu erreichen ist. 

3. Was ist bei einem Verlust der Wahlbenachrichtigung?
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Auf Verlangen - insbesondere wenn der Wahlberechtigte die Wahlbenachrichtigung nicht vorlegen kann - hat der Wahlberechtigte sich über seine Person auszuweisen (z.B. durch ein Lichtbilddokument wie Personalausweis oder Reisepass).

4. Kann ich per Briefwahl wählen?
Auf Antrag werden von der Dienststelle Wahlen, Rathausplatz 7, 26382 Wilhelmshaven, Briefwahlunterlagen ausgestellt. Einzelheiten über die Bean­tragung sind in der Wahlbenachrichtigung angegeben. Briefwahlunterlagen werden bis Freitag, 10.5.2019, 13.00 Uhr ausgestellt, in Notfällen auch noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr.

Nach Ausstellung der Briefwahlunterlagen wird ein Sperrvermerk im Wählerverzeichnis vorgenommen. Eine Wahl im Wahlraum ist nicht mehr möglich - auch nicht bei Rück­gabe der Briefwahlunterlagen.

Im Wahlraum werden keine Wahlbriefe angenommen. Briefwähler haben dem Gemein­dewahlleiter den gelben Wahlbrief (darin Wahlschein und Stimmzettelumschlag) rechtzei­tig zu übersenden, so dass dieser spätestens am 12.Mai 2019 bis 18.00 Uhr eingeht. Das Briefwahlverfahren ist im Übrigen auf einem Merkblatt erläutert, das mit den Briefwahl­unterlagen übersandt wurde.

5. Welche Stimmzettel gibt es?
Die Stimmzettel sind amtlich hergestellt und werden im Wahlraum bereitgehalten.
Jeder Wahlberechtigte erhält einen Stimmzettel.
Alle Stimmzettel enthalten die jeweils zugelassenen Wahlvorschläge.

6. Wie wähle ich?
Für die Wahl zur Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters hat jede wählende Person jeweils eine Stimme (Ankreuzen oder andere zweifelsfreie Kennzeichnung von Wahlvorschlägen).

7. Kann ich das Wahlgeschäft beobachten?
Die Wahl ist öffentlich. Jedermann hat zum Wahlraum Zutritt, soweit dies ohne Störung der Wahlhandlung sowie der Feststellung des Wahlergebnisses möglich ist.

8. Gibt es Strafbestimmungen?
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe be­straft; der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Wagner
Oberbürgermeister

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