Stadt Wilhelmshaven

15. April 2019

Sicher und entspannt auch in Gegenrichtung radeln

Freie Fahrt für's Rad heißt es nun auf weiteren acht Kilometern in Wilhelmshaven. Die Stadt arbeitet mit Hochdruck daran, die Bedingungen für den Radverkehr in Wilhelmshaven weiter zu verbessern. Eine einfache, aber effektive Maßnahme ist dabei die Freigabe von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung. Dafür gibt es klare Regeln und Empfehlungen: Ist die Fahrbahn ausreichend breit und übersichtlich genug, kann die Straße auch in Gegenrichtung für den Radverkehr freigegeben und mit dem entsprechenden Zusatzschild gekennzeichnet werden. Dazu gibt es weiteren Spielraum etwa bei besonders schwach frequentierten Straßen.

Die Freigabe von Einbahnstraßen für den Radverkehr ist eine Maßnahme des Radverkehrskonzeptes und des Klimaschutzkonzeptes der Stadt Wilhelmshaven. Zahlreiche Studien haben in den letzten Jahren belegt, dass in freigegebenen Einbahnstraßen kein höheres Unfallrisiko besteht. Dagegen schafft die Maßnahme zahlreiche neue Verbindungen und Abkürzungen in der Stadt und fördert damit auf besonders einfache Weise den Radverkehr. Viele Einbahnstraßen in Wilhelmshaven waren bereits in der Vergangenheit geöffnet worden, tatsächlich blieben aber immerhin 46 Straßen bisher auch für Radfahrer Einbahnstraßen. Die Stadt hat daher in Zusammenarbeit mit der Polizei im Herbst 2018 sämtliche verbleibende Einbahnstraßen darauf überprüft, ob sie freigegeben werden können. Das Ergebnis: 38 – also rund 80 Prozent der verbleibenden Straßen – konnten freigegeben und schließlich vor kurzem mit dem entsprechenden Zusatzschild gekennzeichnet werden. Die Zusatzzeichen 1022-10 („Radfahrer frei") und 1000-33 („Radfahrer im Gegenverkehr") signalisieren nun allen Verkehrsteilnehmern, dass in beiden Richtungen mit Radfahrern zu rechnen ist.

Die Freigabe von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung ändert übrigens nichts an bestehenden Verkehrsregeln: Gilt vor der Freigabe in einer Einbahnstraße Rechts-vor-Links, bleibt es auch dabei. Es gilt §1 der StVO: Die gegenseitige Rücksichtnahme.

Info:
Die neu freigegebenen Einbahnstraßen sind:
• Otto-Meents-Straße
• Akazienstraße
• Pappelstraße
• Jeversche Straße
• Uhlandstraße
• Goethestraße
• Metzger Weg Süd
• Ebertstraße
• Kreuzstraße
• Rheinstraße (West)
• Allerstraße
• Saalestraße
• Nahestraße
• Ruhrstraße
• Wupperstraße
• Huntestraße
• Gewerbetrakt Voslapp
• Buhnenstraße
• Alekestraße
• Benlepstraße
• Fritz-Reuter-Straße
• Friederikenstraße
• Müllerstraße
• Karlstraße
• Kirchhof
• Spiekeroogstraße
• Neue Straße
• Königsberger Straße
• Lübecker Straße
• Heinrichstraße
• Lilienburgstraße
• Lilienburgstraße
• Danziger Straße
• Stettiner Straße
• Ulmenstraße
• Ankerstraße
• Anton-Müller-Straße
• Flutstraße

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