Stadt Wilhelmshaven

29. März 2019

Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 30.03.2019

Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 20.03.2019 die 80. Änderung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan Nr. 192 -  Tammhausen - als Entwurf beschlossen.

Das Gelände liegt in Sengwarden - Bohnenburg am Tammhauser Weg, westlich der vorhandenen Schießsportanlage.

Geltungsbereich:

                      

 

Ziel und Zweck der Planung:

  • Erweiterung der Schießanlage Tammhausen (Kugelschießanlage + Pistolenschießstand) 

Folgende umweltbezogene Informationen stehen zur Verfügung:

Neben dem Entwurf des Plans einschließlich des nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Schutzgütern i. S. des §1 (6) Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichts sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:

1. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf den Menschen:

  • Informationen zur Lärmsituation die von dem Schießstand ausgeht sowie bestehende   Vorbelastungen durch andere gewerbliche Nutzungen
  • Informationen zur Erholungsfunktion

2. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf die Tiere:

  • Informationen zu den Auswirkungen auf die Lebensräume von Vögeln (insb. Mäusebussard), Fledermäusen (Jagd- und Flugrouten) und Amphibien (insb. Gras- und Teichmolch)

3. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf die Pflanzen / Biotoptypen:

  • Informationen zu den Auswirkungen auf Pflanzen und Biotoptypen

4. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf Boden und Wasser:

  • Informationen zu den Auswirkungen auf die Bodenfunktionen und die Oberflächenentwässerung des Plangebietes sowie die vorhandenen Gräben
  • Informationen des Kampfmittelkatasters mit Gefährdungssituationen durch Bombenblindgänger, Flakstellungen / Schützenlöchern und Splittergräben

5. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf die Landschaft:

  • Informationen über die Veränderung des Landschaftsbildes
  • Informationen über die Auswirkungen auf die EU- Vogelschutz- und Naturschutzgebiete „Voslapper Groden-Nord“ und „Voslapper Groden-Süd“

6. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf Kultur und Sachgüter:

  • Informationen über die Auswirkungen auf die historische Wurtengruppe Tammhausen

Stellungnahme von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Umweltbezug betreffend folgender Themen: Boden und Bodenschutz, Kampfmittel; Archäologische Denkmalpflege; Lärmemissionen.

Die o.g. Bebauungsplanentwürfe liegen mit Begründung im Foyer des Technischen Rathaus, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven vom 09.04.2019  bis einschließlich 10.05.2019 zu folgenden Zeiten öffentlich aus: Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 17.00 Uhr, Freitag bis 14.00 Uhr.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des §3 (1) Satz 1 BauGB.

Hinweis nur für FNP gem. §3(3) BauGB:

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des §4 (3) Satz 1 Halbsatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (3) Satz 1 des Umwelt-Rechtbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Auskünfte erteilt Frau Dirks im Technischen Rathaus Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung, Zimmer 7.17, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven, Tel.-Nr. 16-2630., E-mail: britta.dirks@wilhelmshaven.de. Eine Beteiligung über Internet und E-mail ist ebenfalls möglich. Der Entwurf der Bauleitplanung mit Begründung kann auf der Seite www.wilhelmshaven.de ab Beginn der öffentlichen Auslegungeingesehen werden.

in Vertretung
Schönfelder
Erster Stadtrat

powered by webEdition CMS