Stadt Wilhelmshaven

29. Januar 2019

Jugendliche scheitern beim Alkoholkauf

gemeinsame Pressemitteilung von Polizei und Stadt

Dass der Verkauf von Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren nicht erlaubt ist, ist allgemein bekannt – aber werden Jugendliche an der Kasse wirklich konsequent abgewiesen, wenn sie Bier, Wein, Sekt und Co. kaufen wollen? Das städtische Jugendamt und die Polizei haben diese Frage nun in einer gemeinsamen Aktion in den Fokus genommen. Zwei Testkäuferinnen, 14 und 15 Jahre alt, waren im Auftrag des Jugendschutzes in Wilhelmshaven unterwegs und – so viel sei vorweg gesagt – kamen in den meisten Fällen nicht weit. 22 von 26 Mal scheiterten sie beim Versuch, Alkohol zu kaufen. Viermal wurde ihnen allerdings zum Teil Hochprozentiges verkauft.

Im Zuge der Alkohol-Testkäufe wurden 26 Verkaufsstellen kontrolliert, darunter Tankstellen, Getränkemärkte, Imbisse, Discounter, Drogerien, Supermärkte und Kioske. Heike Oltmanns vom Jugendamt der Stadt zieht insgesamt ein positives Fazit: „Es hat sich gezeigt, dass die Vorgaben des Jugendschutzes bekannt sind und die Unternehmen ihre Mitarbeiter entsprechend sensibilisiert haben. Die meisten Verkäufer haben richtig reagiert und sich den Ausweis zeigen lassen." Dass die beiden Testkäuferinnen dennoch in vier Fällen Alkohol kaufen konnten, zeige aber, dass solche Kontrollen und Aufklärung weiterhin sinnvoll und notwendig seien. Erschreckt habe Oltmanns allerdings das Verhalten einer Kundin eines Discounters. Die Dame hatte in einem Drogeriemarkt beobachtet, wie die Testkäuferin beim Kauf einer Flasche Sekt gescheitert war. Im benachbarten Discounter hat sie die 14-Jährige dann aktiv angesprochen und sich angeboten, den Sekt für sie zu kaufen. „So ein Verhalten hebelt sämtliche Jugendschutzbemühungen von Verkaufsstellen aus. Das ist verantwortungslos und geht schlichtweg gar nicht", so Oltmanns. „Jugendschutz ist schließlich eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe."

Andrea Papenroth, Pressesprecherin der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland, rät Verkäufern, sich trotz einschleichender Routine immer den Ausweis zeigen zu lassen. „Damit die Verkäufe an minderjährige Jugendliche erst gar nicht passieren, sollte man sich das Geburtsdatum genau ansehen. Bei den Kontrollen wird häufig festgestellt, dass eine falsche Rückrechnung oftmals Ursache der Alkoholabgabe war."

Gegen die vier Verkaufsstellen, die den Jugendlichen Alkohol verkauft haben, wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Die Bußgeldbescheide werden ihnen in den kommenden Tagen zugestellt.

„Mit den Alkoholtestkäufen soll in erster Linie auf das Thema „Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen" aufmerksam gemacht und Missbrauch bekämpft werden" erläutert Papenroth. „Nur durch immer wiederkehrende Alkoholtestkäufe werden wir langfristige Änderungen erreichen können", betont die Polizei. Deswegen werden auch in Zukunft gemeinsame Kontrollen von Polizei und Stadt durchgeführt werden.

powered by webEdition CMS