Stadt Wilhelmshaven

29. Juni 2018

Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 30. Juni 2018

Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 15.02.2018 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 152 (vorhabenbezogen) / Vorhaben- und Erschließungsplans 024 (VEP 024) –SCHLEUSENSTRASSE / MARINEHÄUSER-und in seiner Sitzung am 15.03.2018 die Aufstellung der 84. Änderung des Flächennutzungsplans 1973 e.s.Ä.  –SCHLEUSENSTRASSE / MARINEHÄUSER-, aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches i. d. F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414) zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), beschlossen.

Geltungsbereiche:

Die Plangebiete liegen nordöstlich des Jadedeiches (Bereich Nassaubrücke) an der Schleusenstraße und umfassen auch einen Teil der Wasserfläche der ehemaligen 2. Einfahrt.

                       

 

 

 

Ziel und Zweck der Planung( 84 AE FNP ):

  • Entwicklung einer Sonderbaufläche „Hotel“

 

Ziel und Zweck der Planung ( BP152 ):

  • Entwicklung eines Hotels mit Hoteleinrichtungen
  • Erhaltung der denkmalgeschützten Gebäude
  • Regelung der Auswirkungen auf die Umwelt

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer 14-tägigen Bür­gersprechstunde durchgeführt, in der die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung  dargelegt werden und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gege­ben wird. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des §3 (1) Satz 1 BauGB Auskünfte erteilt Frau Dirks Zimmer 7.15 im  Technisches Rathaus, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven in der Zeit vom 02.07.2018 bis einschließlich 13.07.2018 , Montag bis Freitag von 08.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr (außer Freitag) sowie nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten unter der Rufnummer 16- 2630.

 

Wagner
Oberbürgermeister

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