Stadt Wilhelmshaven

10. April 2018

RPA stellt keine Verfehlungen des Oberbürgermeisters fest

Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hat heute die vom Verwaltungsausschuss beauftragte Überprüfung der Mobilfunkkosten des Oberbürgermeisters vorgestellt. Das Ergebnis des Prüfberichts, der vom stellvertretenden RPA-Leiter Jörg Walkenhorst in nicht-öffentlicher Sitzung ausführlich erläutert wurde, kann in zwei Sätzen zusammenfasst werden: Verfehlungen des Oberbürgermeisters wurden nicht festgestellt. Gleichwohl gab das RPA in seinem Bericht Hinweise an die Stadtverwaltung.

Im Februar hatte der Verwaltungsausschuss das Rechnungsprüfungsamt beauftragt, die Abrech-nung der Mobilfunkkosten des Oberbürgermeisters für die Jahre 2013, 2016 und 2017 zu prüfen. Gegenstand der Überprüfung waren entsprechend des Antrags der GUS die von Andreas Wagner eingereichten und abgerechneten Rechnungsbelege zur Kostenerstattung seiner Auslagen für Mobilfunkverträge, Servicenummern und andere gebührenpflichtige Verbindungen, die über das normale Maß eines Mobilfunkvertrags hinausgehen. Das RPA hatte bei der Überprüfung der Kos-tenerstattungen keine Beanstandungen. Jörg Walkenhorst: „Damit kann ich feststellen, dass die eingereichten Kosten korrekt erstattet wurden."

Klare Handlungsempfehlungen gab das RPA derweil an die Stadtverwaltung. Zum einen wurden Hinweise an die Aktenführung gegeben, zum anderen wurde ein Regelungsbedarf festgestellt. Die Verwaltung habe bislang keine klaren Spielregeln für die dienstliche Nutzung von derzeit rund 240 Mobiltelefonen, die in der Stadtverwaltung und in den Eigenbetrieben im Einsatz sind. Das betreffe sowohl dienstlich als auch privat angeschaffte Geräte, die dienstlich genutzt werden. Die Verwaltung sicherte zu, die Anregung des RPAs aufzugreifen und einheitliche Regelungen anzustreben.

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