Stadt Wilhelmshaven

13. März 2018

VA stimmt Stundungsanträgen zu

Über den aktuellen Stand zur Vergnügungssteuer-Thematik hat die Stadt Wilhelmshaven heute den Verwaltungsausschuss (VA) informiert. Nahezu alle Steuerbescheide wurden mittlerweile nachträglich verschickt. Der Ausschuss stimmte zu, dass die Steuerpflichtigen einen Teil der offenen Forderung über mehrere Raten zahlen dürfen. Hierzu werden sogenannte Stundungen ausgesprochen.

Die bei einer Prüfung des städtischen Rechnungsprüfungsamtes festgestellte verzögerte Bearbei-tung von Vergnügungssteuererklärungen wurde nach der Feststellung sofort durch den für die Er-hebung zuständigen Fachbereich Finanzen nachgeholt. Anfang Februar wurden alle vorliegenden Steuererklärungen bearbeitet, Steuerbescheide verschickt und unbeglichene Forderungen zur Zahlung angefordert. Es handelt sich in der Summe um Vergnügungssteuern in einer Größenord-nung von rund 3 Millionen Euro. Inzwischen haben sämtliche zur Zahlung aufgeforderte Steuer-pflichtige - hier handelt es sich in der Regel um einzelne Betreiber von Spielhallen - ihre Zahlungs-bereitschaft erklärt. Ein Teil der Forderungen wurde umgehend beglichen.

Vorliegende Stundungsanträge wurden in der heutigen Sitzung dem zuständigen Verwaltungsaus-schuss zur Entscheidung vorgelegt. Eine weitere Stundungsentscheidung soll der Ausschuss im April beraten. Nach dem bisherigen Stand der Prüfung im Fachbereich Finanzen ist ein kleiner Teilbetrag verjährt. Die Prüfungen dauern allerdings noch an. Die Stadt informiert ihre zuständigen Gremien regelmäßig.

 

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