Stadt Wilhelmshaven

16. Februar 2018

Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 17. Februar 2018

Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 14.02.2018 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 146 - Deichbrücke/Jadestraße (Wiesbadenbrücke) - gemäß § 4a Abs.3 BauGB erneut zur Auslegung beschlossen.

Geltungsbereich:

Das Plangebiet der 1. Änderung umfasst die sich östlich an die Jadeallee anschließenden Flächen und damit insbesondere die Wiesbadenbrücke, mit Ausnahme ihrer östlichen Spitze.

Ziel und Zweck der Planung:

• Stärkung des innerstädtischen Bereichs der Stadt Wilhelmshaven / Stärkung des Oberzentrums durch Umnutzung von ungenutzten bzw. untergenutzten, attraktiven wasserbezogenen innenstadtnahen Flächen durch eine mehrgeschossige städtische Bebauung; dabei soll es nicht um den quantitativen Ausbau von Kapazitäten gehen, sondern um die Berücksichtigung neu entstandener Nachfrageverschiebungen,

• unter Berücksichtigung der Lärmsituation an der Jadeallee soll der Nutzungskatalog Wohnen, Freizeiteinrichtungen, Dienstleistungen, Gastronomie und sonstiges nicht wesentlich störendes Gewerbe umfassen (Entwicklung von Urbanen Gebieten gem. § 6a BauNVO),

• Schaffung von Grün und Freiräumen mit herausgehobener Gestaltung, insbesondere durch Entwicklung der nördlichen und südlichen Uferzonen zur Freizeitnutzung,

• Erschließung des Plangebietes mit ausreichend dimensionierten Verkehrsflächen.

Das Verfahren wurde mit Beschluss des Rates vom 20.09.2017 im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und mit Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 Abs.1 und 4 Abs. 1 BauGB eingeleitet.

Der o.g. Bebauungsplanentwurf liegt mit Begründung im Foyer des Technischen Rathaus, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven vom 27.02.2018 bis einschließlich 13.03.2018 zu folgenden Zeiten öffentlich aus: Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 17.00 Uhr, Freitag bis 14.00 Uhr.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden. Die Änderungen und Ergänzungen der Planunterlagen sind gekennzeichnet. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des §3 (1) Satz 1 BauGB.

Auskünfte erteilt Herr Bauer im Technischen Rathaus Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung, Zimmer 7.12, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven, Tel.-Nr. 16-2510, E-mail: juergen.bauer@wilhelmshaven.de. Eine Beteiligung über Internet und E-mail ist ebenfalls möglich. Der Entwurf der Bauleitplanung mit Begründung kann auf der Seite www.wilhelmshaven.de ab Beginn der öffentlichen Auslegung eingesehen werden.

Wagner
Oberbürgermeister

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