Stadt Wilhelmshaven

27. Dezember 2017

Vorsicht vor Feuerwerkskörpern

Silvester steht vor der Tür – und damit die Zeit, in der Böller, Silvesterraketen und Co. sich großer Beliebtheit erfreuen. Aus diesem Anlass weist der Fachbereich Bürgerangelegenheiten/ Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Wilhelmshaven auf Folgendes hin:

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie II ist in diesem Jahr in der Zeit von Donnerstag, 28., bis Samstag, 30. Dezember, erlaubt, das Abbrennen am 31. Dezember und am 1. Januar 2018. Feuerwerkskörper der Kategorie II dürfen nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden. Das Aufbewahren und das Abbrennen dieser Feuerwerkskörper durch Personen unter 18 Jahren ist ebenfalls verboten. Außerdem ist das Abbrennen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten.

Der Umgang mit Feuerwerkskörpern kann bei falschem Gebrauch sehr gefährlich sein. Immer wieder kommt es zu Unfällen mit schweren Verletzungen. Im Vorfeld sollte die Gebrauchsanweisung genau durchgelesen und beachtet werden. Der Fachbereich Bürgerangelegenheiten/Öffentliche Sicherheit und Ordnung wird wieder Kontrollen im gesamten Stadtgebiet hinsichtlich der Lagerung, des Verkaufs und der Handhabung durchführen. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet.

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