Stadt Wilhelmshaven

20. Oktober 2017

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Wilhelmshaven für die Haushaltsjahre 2017/2018 (Doppelhaushalt)

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 21. Oktober 2017

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Wilhelmshaven für die Haushaltsjahre 2017/2018 (Doppelhaushalt)

Die gem. § 115 Abs. 1 i.V.m. §§ 119 Abs. 4, 120 Abs. 2 und 122 Abs. 2 NKomVG erforderliche Genehmigung ist durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport am 18.10.2017 unter dem Aktenzeichen 32.12-10302-405 erteilt worden.

Der 1. Nachtrag liegt nach § 115 Abs. 1 i.V.m. § 114 Abs. 2 NKomVG vom 23.10.2017 bis zum 01.11.2017 im Rathaus, Zimmer 154, während der Dienststunden öffentlich aus. Außerdem stehen die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan im Internet der Stadt Wilhelmshaven unter www.wilhelmshaven.de zur Einsicht zur Verfügung.

Wagner
Oberbürgermeister

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