1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan zum Doppelhaushalt 2017/2018
Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 20.09.2017 die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan zum Doppelhaushalt 2017/2018 beschlossen.
Mit Verfügung vom 18.10.2017 hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Wilhelmshaven zum Doppelhaushalt 2017/ 2018 genehmigt. Der 1. Nachtragshaushalt zum Doppelhaushalt 2017 / 2018 befasst sich ausschließlich mit dem Neubau des Krankenhauses.
Das Investitionsvolumen für den Neubau beträgt, ohne Vorweg- und Sondermaßnahmen, 152,1 Mio. €. Die Klinikum Wilhelmshaven gGmbH nimmt ein vom Land gefördertes Darlehen in Höhe von 99 Mio. € auf. Die restliche Darlehensaufnahme in Höhe von 53,1 Mio. € wird von der Stadt Wilhelmshaven aufgenommen und als Gesellschafter-darlehen an das Klinikum weitergeleitet.
Entsprechend den im Private Investor Test vorgesehenen Mittelabflüssen wurde die Kreditaufnahme in Teilbeträgen über die Jahre 2020-2022 eingeplant. Zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung und um die Mittel verbindlich zusagen zu können, wurde in 2017 eine Verpflichtungsermächtigung in der entsprechenden Höhe von 53,1 Mio. € eingeplant. Außerdem wurden die Zinsen für die Darlehensaufnahme und die Zinserstattungen von der Klinikum Wilhelmshaven gGmbH angepasst.
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