Stadt Wilhelmshaven

25. August 2017

Jahresabschluss und Rechenschaftsbericht der Stadt Wilhelmshaven (Kernverwaltung) sowie Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2016

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 26. August 2017

Jahresabschluss und Rechenschaftsbericht der Stadt Wilhelmshaven (Kernverwaltung) sowie Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2016

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung vom 16.08.2017 gemäß § 58 Absatz 1 Nr. 10 in Verbindung mit § 129 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in der zzt. gültigen Fassung folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Der Rat beschließt den Jahresabschluss 2016 der Stadt Wilhelmshaven (Kernverwaltung) unter Kenntnisnahme des Schlussberichts des Rechnungsprüfungsamtes, einschließlich der Stellungnahme des Oberbürgermeisters.

  2. Das Haushaltsjahr 2015 schließt mit einem Gesamtüberschuss i.H.v.
    50.629.235,19 €.

  3. Der Überschuss des ordentlichen (1.461.577,51 €) sowie des außerordentlichen Ergebnisses (49.167.657,68 €) werden vollständig zur Abdeckung des Fehlbetrages aus Vorjahren verwendet.

  4. Oberbürgermeister Wagner wird für das Haushaltsjahr 2016 Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2016 einschließlich des Anhangs und der Anlagen sowie des Rechenschaftsberichts, der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes und die Stellungnahme des Oberbürgermeisters zum Schlussbericht liegen gemäß § 129 Absatz 2 NKomVG in der Zeit vom 28.08.2017 bis 05.09.2017 im Rathaus, Zimmer 164, während der Dienststunden öffentlich aus.

Weiterhin ist die Einsichtnahme im Internet unter der Vorlagennummer 105/2017 im Ratsinformationssystem unter www.wilhelmshaven.de möglich.

21.08.2017
Stadt Wilhelmshaven

Wagner
Oberbürgermeister

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