Stadt Wilhelmshaven

18. August 2017

Wahlbekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und über die Erteilung von Wahlscheinen

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 19. August 2017

Wahlbekanntmachung
über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und über die Erteilung von Wahlscheinen

Am Sonntag, dem 24. September 2017, findet in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr die Wahl des 19. Deutschen Bundestages statt. Wahlberechtigt sind alle Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die am Wahltag mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Wählerverzeichnis eines Wahlbezirks eingetragen sind. Es gilt der Wahlbezirk, in dem der Wahlberechtigte am Stichtag „13. August 2017“ mit Hauptwohnung gemeldet war.

1. Wie erfährt man von der Eintragung im Wählerverzeichnis?

Alle eingetragenen Wahlberechtigten erhalten bis spätestens Ende August  2017 durch die Deutsche Post AG einen Brief mit der Wahlbenachrichtigung. In der Wahlbenachrichtigung sind Wahlbezirk und Wahlraum genannt. Wer diesen Brief nicht erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

2. Wo kann das Wählerverzeichnis eingesehen werden?

Das Wählerverzeichnis für die Wahlbezirke in Wilhelmshaven kann vom 4. bis 9. September  2017 während der Öffnungszeiten im Wahlamt, Rathausplatz 7, 26382 Wilhelmshaven, eingesehen werden.

Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten zu seiner eigenen Person überprüfen. Die Überprüfung anderer eingetragener Personen ist nur möglich, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister Auskunftssperren gemäß § 51 Abs. 1 Bundesmeldegesetz eingetragen sind, können nicht überprüft werden.

Das Wählerverzeichnis wird bis zum Wahltag im automatisierten Verfahren geführt; deshalb ist die Einsichtnahme nur in einem Datensichtgerät möglich.

3. Wie kann Einspruch eingelegt werden?

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in dem oben beschriebenen Zeitraum im Wahlamt Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

4. Was ist ein Wahlschein?

Mit der Wahlbenachrichtigung kann nur in dem jeweils angegebenen Wahlraum gewählt werden. Wer jedoch in einem anderen Wahlraum des Bundestagswahlkreises 26 (Stadt Wilhelmshaven, alle Städte und Gemeinden in den Landkreisen Friesland und Wittmund) wählen oder an der Briefwahl teilnehmen möchte, benötigt einen Wahlschein. Dieses Dokument wird nur auf Antrag ausgestellt. Eine Begründung ist für den Antrag nicht erforderlich. Nach Ausstellung des Wahlscheines erfolgt zur Vermeidung einer Doppelwahl ein entsprechender Sperrvermerk im Wählerverzeichnis.

Ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter erhält den Wahlschein aus folgenden Gründen:

  • Er weist nach, dass er ohne sein Verschulden die unter Punkt 2 genannte Frist versäumt hat.

  • Das Recht auf die Teilnahme an der Wahl ist erst nach Ablauf der unter Punkt 2 genannten Frist entstanden.

  • Das Wahlrecht ist im Einspruchsverfahren festgestellt worden und diese Feststellung ist erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses getroffen worden. 

5. Bis wann und wo kann ein Wahlschein beantragt werden?

Wahlscheinanträge können bis zum 22. Sept. 2017, 18.00 Uhr, im Wahlamt (Rathausplatz 7, 26382 Wilhelmshaven) gestellt werden. Wird der Antrag elektronisch (Internet: www.wilhelmshaven.de  oder per E-Mail wahl@wilhelmshaven.de ) oder schriftlich gestellt, sind die Postlaufzeiten für das Versenden der Wahlbriefunterlagen an den Wahlberechtigten und die Rücksendung des Wahlbriefes zu berücksichtigen. Unzulässig sind telefonische Anträge (auch keine SMS). Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert ein Wahlbe-rechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zuge-gangen ist, kann noch bis zum Tag vor der Wahl (Samstag, 23. September 2017, 12.00 Uhr) ein neuer Wahlschein erteilt werden. 

Das Wahlamt hat vom 21. August bis 23. September 2017 erweiterte Öffnungszeiten:

  • Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr
  • Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr (22.9. bis 18.00 Uhr)
  • Samstag von 9.00 bis 12.00 Uhr

 Am Wahltag (24. September 2017) kann bis 15.00 Uhr ein Wahlschein nur dann ausgestellt werden, wenn 

  • nachweislich eine plötzliche Erkrankung eingetreten ist (... das Aufsuchen des Wahlraumes ist nicht mehr möglich);

  • glaubhaft versichert wird, dass ein beantragter Wahlschein nicht zugegangen ist;

  • eine Wahlberechtigung nachträglich entstanden ist.

6. Was ist mit der Briefwahl?

Wer einen Wahlschein für die Briefwahl beantragt, erhält zusätzlich einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag für die Rücksendung und ein Merkblatt zur Briefwahl.
Es ist möglich, dass eine andere Person Briefwahlunterlagen vom Wahlamt abholt. Diese werden aber nur dann einer anderen Person ausgehändigt, wenn eine Vollmacht vorgelegt wird. Die bevollmächtigte Person muss ferner erklären, dass sie nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Die Vollmacht und die Erklärung können auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt werden. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

7. Bis wann muss ein Wahlbrief zurück gesendet werden? 

Bei der Briefwahl muss der Wähler den roten Wahlbrief (mit dem Wahlschein und mit dem Stimmzettel im blauen Stimmzettelumschlag) so rechtzeitig an den Kreiswahlleiter, Rathausplatz 7, 26382 Wilhelmshaven, absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am 24. September 2017 bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch im Wahlamt abgegeben werden (nicht jedoch im Wahlraum eines Wahlbezirks).

Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert.

Wilhelmshaven, den 19. August 2017

Wagner
Oberbürgermeister          

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

powered by webEdition CMS