Stadt Wilhelmshaven

24. Juni 2017

Satzung über die Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Nr. 177 – HEPPENSER GRODEN MITTE –

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 24. Juni 2017

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 14.06.2017 aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetztes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) und der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes in der z. Z. geltenden Fassung die Aufhebung eines Teilbereichs des Bebauungsplanes Nr. 177 – Heppenser Groden Mitte – mit Begründung (einschließlich Umweltbericht) in der Fassung vom 05.05.2017 als Satzung beschlossen.

Mit dieser Bekanntmachung wird die Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 177 – HEPPENSER GRODEN MITTE – rechtsverbindlich.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Vorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für durch Bebauungspläne eintretende Vermögensnachteile sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Die Bürger haben die Möglichkeit sich über den genauen Geltungsbereich der Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 177 – HEPPENSER GRODEN MITTE – im Technischen Rathaus, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven, zu informieren. Auskünfte erteilt Herr Büttler (Technisches Rathaus, Zimmer 7.19 oder unter der Tel.-Nr. 16-2742). Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Verordnungen, Erlasse, Normen und DIN-Vorschriften usw.) können dort ebenfalls eingesehen werden.

Wagner
Oberbürgermeister

powered by webEdition CMS