Stadt Wilhelmshaven

27. Mai 2017

Ausschusssitzungen - Feststellung der Angemessenheit von Aufwandsentschädigungen - Straßenbenennung

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 27. Mai 2017

 

Die Stadt Wilhelmshaven gibt die Termine der öffentlichen Ausschusssitzungen bekannt:

1. Betriebsausschuss Krankenhaus
Montag, 29.05.2017, 14:00 Uhr, Vortragssaal der Klinikum Wilhelmshaven gGmbH
Feststellung des Jahresabschlusses 2016 und Entlastung der Betriebsleitung Reinhard-Nieter-Krankenhaus – Städtische Kliniken und soziale Versorgungseinrichtungen der Stadt Wilhelmshaven (RNK – Eigenbetrieb), Mitteilungen und Anfragen

2. Ausschuss für Planen und Bauen
Dienstag, 30.05.2017, 15:00 Uhr, Technisches Rathaus, Sitzungszimmer, Rathausplatz 9
Vorstellung Verkehrszählbericht 2015/2016 – Helmert, Vorlagen an den Rat: Umsetzung Radabstellanlage Südstrand/Fliegerdeich – Verlagerung der Radabstellanlage im Fußgängerbereich der Südstrandpromenade, Höhe „Le Patron", auf dem derzeitigen PKW-Stellplatz nahe der Kaiser-Wilhelm-Brücke, in Kombination mit der Errichtung einer Ladeinfrastruktur für Elektro-Mobile, 81. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wilhelmshaven – Heppenser Groden Mitte – Behandlung der Stellungnahmen und Feststellungsbeschluss, Satzung über die Aufhebung eines Teilbereichs des Bebauungsplanes Nr. 177 -Heppenser Groden Mitte- Behandlung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss der Satzung über die Aufhebung, 82. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wilhelmshaven –Potenburg Süd- Erneuter Aufstellungsbeschluss, Bebauungsplan Nr. 179A –Potenburg- Aufstellungsbeschluss, STEP Plus Wohnraumversorgungskonzept Wilhelmshaven; Vorlagen an den Verwaltungsausschuss: 82. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wilhelmshaven –Potenburg Süd- Beschluss über die Art der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Bebauungsplan Nr. 179 A –Potenburg- Beschluss über die Art der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit; Mitteilungen und Anfragen: Ergebnis Baukosten Plausibilisierung Klinikum, Produktbericht 1. Halbjahr 2017; Öffentliche Anhörungen

3. Schulausschuss
Donnerstag, 01.06.2017, 15:00 Uhr, Ganztagsgrundschule Rüstersiel, Achtern Diek 7
Vorlagen an den Rat: 4. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Wilhelmshaven über die Festlegung von Schulbezirken für alle Grundschulen in Wilhelmshaven, Antrag der AfW-Fraktion auf Wiederinbetriebnahme der Grundschule Peterstraße für Sonderklassen für Flüchtlingskinder; Mitteilungen und Anfragen: Informationen zur Ganztagsgrundschule Rüstersiel, Informationen zur Gestaltung der Schulgelände

4. Betriebsausschuss Technische Betriebe Wilhelmshaven
Freitag, 02.06.2017, 10:00 Uhr, TBW Sitzungszimmer, Gebäude A, Freiligrathstraße 420
Mitteilungen und Anfragen: Ausbau – Schafweg (für das geplante Umspannwerk Fedderwarden), Verkehrssituation Langewerth, Sitzbänke Friedrich-Wilhelm-Platz, Brückensanierung und Verkehrskonzept, Radwegekonzept

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Bekanntmachung des Beschlusses des Rates gemäß § 138 Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) zur Feststellung der Angemessenheit von Aufwandsentschädigungen im Sinne des § 138 Abs. 7 und 8 NKomVG für Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Wilhelmshaven in Unternehmen und Einrichtungen in einer Rechtsform des privaten Rechts.

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 17.05.2017 folgenden Beschluss gefasst:

1.) Gemäß § 138 Abs. 7 NKomVG wird die Höhe einer angemessenen Gesamtvergütung für die Tätigkeit als Vertreterin oder Vertreter der Stadt Wilhelmshaven in Gesellschafterversammlungen oder einem vergleichbaren Organ (Hauptversammlung bei der Aktiengesellschaft, Generalversammlung bei der Genossenschaft, Mitgliederversammlung beim eingetragenen Verein) auf 0,00 € festgesetzt.

2.) Gemäß § 138 Abs. 7 und 8 NKomVG werden als Maß einer angemessenen Aufwandsentschädigung für die Tätigkeit von Ratsmitgliedern als Mitglied in einem Aufsichtsrat der Unternehmen und Einrichtungen folgende Höhen einer jährlichen Gesamtvergütung festgesetzt:

in großen Kapitalgesellschaften nach § 267 HGB: 3.000,00 €

in mittelgroßen Kapitalgesellschaften nach § 267 HGB: 2.000,00 €

in kleinen Kapitalgesellschaften nach § 267 HGB: 1.500,00 €

Abweichend hiervon gilt als Maß einer angemessenen Aufwandsentschädigung für den Vorsitzenden das Zweifache und für den stellvertretenden Vorsitzenden das Eineinhalbfache der Höhe einer jährlichen Gesamtvergütung eines entsprechenden Aufsichtsratsmitglieds.

3.) Die über das Maß einer angemessenen Aufwandsentschädigung hinausgehenden Entschädigungen sind an die Stadt Wilhelmshaven abzuführen. Die Abführung hat bis zum 31.03. des folgenden Kalenderjahres an die Stadt zu erfolgen.

4.) Diese Regelung tritt mit Wirkung vom 01.01.2017 in Kraft.

Vorstehender Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

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Straßenbenennung

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 17.05.2017 folgende Straßenbenennung beschlossen:

Die Planstraße (Verbindung zwischen Ebkeriege und Heuweg) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 184 3. Änderung „Heuweg West" erhält die Bezeichnung „Belter Weg".


Wagner

Oberbürgermeister

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