Stadt Wilhelmshaven

20. Mai 2017

380-kV-Leitung Wilhelmshaven – Conneforde / Ankündigung von Zuwegungsprüfungen im Auftrag der TenneT TSO GmbH

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 20.05.2017

B E K A N N T M A C H U N G

 

380-kV-Leitung Wilhelmshaven – Conneforde Ankündigung von Zuwegungsprüfungen im Auftrag der TenneT TSO GmbH

 

Die TenneT TSO GmbH plant als verantwortlicher Übertragungsnetzbetreiber die 380-kV-Leitung von Wilhelmshaven nach Conneforde.

 

Zur Planung der Trasse gehört auch ein Wegekonzept für die Bauausführung von Masten und Kabelübergangsanlagen. Es umfasst die in der Genehmigungsplanung enthaltenen Zuwegungen. Für die spätere Planung des Wegebaus lässt TenneT die erforderlichen Grundlagedaten erfassen.

 

Dazu begehen Fachleute das Gelände und prüfen die für Kräne und weitere Baufahrzeuge vorgesehenen Wege auf Beschaffenheit und Zustand. Sie dokumentieren zum Beispiel Gräben, Brücken und Drainagen, die nicht oder nur begrenzt vom jeweiligen Baugerät befahren werden können. Die Mitarbeiter sind vor Ort mit Plänen und Fotokamera unterwegs. Ihre Fahrzeuge bleiben in der Regel am Wegesrand stehen, die Fläche wird nur zu Fuß betreten.

 

Mit den Zuwegungsprüfungen hat TenneT die Firma Omexom Hochspannung GmbH beauftragt.

 

Voraussichtlicher Beginn der Prüfungen:           23. Kalenderwoche 2017

Voraussichtlicher Abschluss der Prüfungen:     26. Kalenderwoche 2017

 

Im Rahmen der Arbeiten ist es teilweise notwendig, dass die Mitarbeiter die Flurstücke begehen. Schwere Maschinen sind hierfür nicht erforderlich. Die Fachleute achten selbstverständlich darauf, keine Schäden zu verursachen. Sollte dennoch im Einzelfall ein Schaden entstehen, bittet TenneT um rechtzeitige Information, um diesen ausgleichen zu können.

 

Die Berechtigung, die Grundlagen für den Wegebau im Rahmen der Bauausführungsplanung zu erfassen, ergibt sich aus dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Mit dieser öffentlichen Bekanntmachung wird den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten der Grundstücke die Zuwegungsprüfung als eine Maßnahme gemäß § 44 Satz 2 EnWG mitgeteilt.

 

Die Liste mit den betroffenen Flurstücken kann bei der zuständigen Bürgerreferentin Janina Schultze von TenneT angefragt werden, Telefon 0441 9694-2817, E-Mail janina.schultze@tennet.eu. Sie steht auch bei Fragen und Mitteilungen zu den Zuwegungsprüfungen zur Verfügung.

 

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis!

 

Die Bekanntmachung erfolgt auch auf den Internetseiten der Stadt Wilhelmshaven (www.wilhelmshaven.de), und der Stadt Schortens (www.schortens.de), durch Aushang im Foyer des Technischen Rathauses, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven und in den Bekanntmachungskästen in den Ortschaften der Stadt Schortens.

 

 

Wilhelmshaven und Schortens, den 20.05.2017

 

 

Stadt Wilhelmshaven                                             Stadt Schortens

Der Oberbürgermeister                                          Der Bürgermeister

Andreas Wagner                                                    Gerhard Böhling

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