Stadt Wilhelmshaven

20. Mai 2017

Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung vom 20.05.2017

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 17.05.2017 die 26. Änderung des Flächennutzungsplans –Westlicher Stadtteil Ebkeriege- und die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 184 –Heuweg West-als Entwürfe zur öffentlichen Auslegung beschlossen.

Geltungsbereich:

Die Plangebiete der vorliegenden Bauleitplanungen befinden sich im Südwesten der Stadt Wilhelmshaven zwischen den Straßen Heuweg und Ebkeriege.


 

 

Ziel und Zweck der Planung der Planungen:

Neben der Sicherung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechten Bodennutzung, einer menschenwürdigen Umwelt sowie dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, hat sich die Stadt für die o. g. Verfahren folgende besondere Ziele gesetzt:

  • Beordnung von Flächen im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung gem. §1 Abs.3 BauGB

  • Darstellung einer Gewerblichen Baufläche mit Anpassung an heutige Nutzungsanforderungen u.a. durch eine neue Erschließungsstraße

  • Darstellung einer Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft mit Erweiterung der städtischen Kompensationsflächen zugunsten von Gewerbeflächen

  • Übernahme der bestehenden Darstellungen bzw. Regelungen wie Leitungstrassen, Bauhöhenbeschränkungen u.a.

Folgende umweltbezogene Informationen stehen zur Verfügung:

Die Planentwürfe zur 26. Änderung des Flächennutzungsplans und zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 184 einschließlich des nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Schutzgütern i. S. des §1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichts sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Stellungnahmen enthalten:

3 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Umweltbezug betreffend folgender Themen: Gewässerschutz, Kampfmittel und Kompensationsflächen und 3 Fachgutachten, betreffend folgende Themen mit Umweltbezug: Grünordnungsplan, Artenschutz und Biotoptypen. Aus der Öffentlichkeit wurden bisher keine Informationen eingereicht.

Die o.g. Entwürfe zur Flächennutzungsplanänderung und zum Bebauungsplan liegen mit ihren Begründungen im Foyer des Technischen Rathaus, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven vom 30.05.2017 bis einschließlich 30.06.2017 zu folgenden Zeiten öffentlich aus: Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 17:00 Uhr, Freitag bis 14:00 Uhr.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben; ein Antrag nach §47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des §3 Abs. 1 Satz 1 BauGB.

Auskünfte erteilt Herr Klebba im Technischen Rathaus, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung, Zimmer 7.15, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven, Tel.-Nr. 16-2628, Email: torsten.klebba@wilhelmshaven.de. Eine Beteiligung über Internet und Email ist ebenfalls möglich. Die Entwürfe der Bauleitplanung einschl. der Begründungen können auf der Seite www.wilhelmshaven.de ab Beginn der öffentlichen Auslegung eingesehen werden.

 

Wagner
Oberbürgermeister

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