Stadt Wilhelmshaven

07. Januar 2017

Immissionsschutzrechtliche Genehmigung

Veröffentlichung am 7. Januar 2017 in folgenden Ausgaben: Jeversches Wochenblatt, Nordwest-Zeitung (Der Gemeinnützige - Jeverland-Bote), Wilhelmshavener Zeitung

Immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 30.12.2016, gemäß den §§ 4, 6 und 10 des Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage, Typ Vestas V112, mit einer Nennleistung von 3,3 MW, im Stadtgebiet Wilhelmshaven, Tammhauser Weg o. Nr. Gemäß § 21a der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) in der jeweils geltenden Fassung, gibt die Stadt Wilhelmshaven, Amt für Umweltschutz und Bauordnung, Abteilung Industrie, Immissionsschutz und Abfall, hiermit bekannt: Der Firma REG Tammhausen GmbH & Co. KG, vertreten durch den Geschäftsführer, mit Sitz in 49152 Bad Essen, Bornweg 28, wird aufgrund ihres Antrages vom 15. Juni 2016, zuletzt ergänzt am 29.12.2016, nach Maßgabe der Genehmigung zugrunde liegenden Antragsunterlagen und der in der Genehmigung genannten Nebenbestimmungen, die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage, Typ Vestas V112, mit einer Nabenhöhe von 94 m, einer Gesamthöhe von 150 m, einem Rotordurchmesser von 112 m und mit einer Nennleistung von 3.300 kW, auf dem Flurstück 66, der Flur 3, Gemarkung Sengwarden, einschließlich Erschließung, erteilt. Das Bauvorhaben wird unter dem Aktenzeichen IM 0004/2016 geführt. Der Genehmigungsbescheid ergeht unbeschadet der behördlichen Entscheidungen, die nach § 13 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nicht von der Genehmigung eingeschlossen sind. Die Genehmigung ist mit Bedingungen und Auflagen verbunden.Der Bescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadt Wilhelmshaven, Rathausplatz 1, 26382 Wilhelmshaven, erhoben werden. Eine Ausfertigung des Bescheides mit Begründung liegt in der Zeit vom 09.01.2017 bis einschließlich 23.01.2017 im Obergeschoss, Zimmer 223, des Gebäudes B der Technischen Betriebe Wilhelmshaven, Freiligrathstraße 420, 26386 Wilhelmshaven, während der im Folgenden angegebenen Zeiten: Montags – Donnerstags: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr, Freitags: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr, oder darüber hinaus nach telefonischer Terminvereinbarung, zur Einsichtnahme aus.

Der Bescheid und dessen Begründung kann, bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist, von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich angefordert werden. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten als zugestellt. Auskünfte erteilen: Frau Hanna Steevens, Amt für Umweltschutz und Bauordnung, Ergeschoss, Zimmer 135 der o.g. Adresse, von Montags bis Freitags in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr. Telefon: 04421 – 16 2638, E-Mail: hanna.steevens@wilhelmshaven.de Herr Frank Murhoff, Amt für Umweltschutz und Bauordnung, Erdgeschoss, Zimmer 136 der o.g. Adresse, Montags bis Freitags in der Zeit von 8:30 Uhr bis12:30 Uhr und Montags bis Donnerstags zusätzlich in der Zeit von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr. Telefon: 04421 – 16 2525, E-Mail: frank.murhoff@wilhelmshaven.de

In Vertretung
Stoffers
Erster Stadtrat

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