Stadt Wilhelmshaven

28. Oktober 2016

Herbstlaubentsorgung 2016 – die nächsten Blätter fallen bestimmt

Wenn in der Herbstzeit wieder bunte Blätter auf die Gehwege und Straßen fallen, dann bedeutet das für die TBW-Mitarbeiter erhöhten Arbeitseinsatz. Auch private Grundstücksbesitzer werden von dem Laub vor eine Herausforderung gestellt, wenn es um die Entsorgung geht.Wer einen eigenen Garten hat, sollte die Blätter auf den Beeten als Frostschutz für die Pflanzen verteilen. Doch wenn die Laubberge überhand nehmen, dann dürfen die Blätter von privaten Grundstücken nicht auf öffentlichen Straßen und Gehwegen abgelagert werden. Da gehört das Laub nicht hin, denn es verstopft die Einlaufschächte der Kanalisation. Der Gesetzgeber spricht hier eine eindeutige Sprache und sieht für diese illegale Art der Laubentsorgung hohe Geldbußen vor.

Für die Entsorgung von Laubbergen gibt es eine weitere Option: die TBW-Laubsäcke. Diese können in der Freiligrathstraße 420 oder im Entsorgungszentrum Wilhelmshaven für 3 Euro erworben werden – im Preis ist die Abholung und Entsorgung im Rahmen der turnusmäßigen Abfallsammlung bereits inbegriffen. Größere Mengen werden gegen eine geringe Gebühr im Entsorgungszentrum Wilhelmshaven, Zum Entsorgungszentrum 1, angenommen. Darüber hinaus können Grundstücksbesitzer ihr Herbstlaub auf dem eigenen Grundstück auch kompostieren (sollte bei Schädlingsbefall jedoch nicht praktiziert werden) oder über den Biobehälter entsorgen.

Für große Mengen an Herbstlaub bietet der städtische Eigenbetrieb „Technische Betriebe Wilhelmshaven" (TBW) Privatpersonen auch 2016 wieder an vier Samstagen eine Laubentsorgung an. Dabei bittet der Eigenbetrieb TBW darum, besonderes Augenmerk auf die Sammlung von Kastanienblättern zu legen, da diese von der Kastanienminiermotte befallen sein können. Nur so lässt sich der Krankheitsbefall zukünftig eingrenzen. Auf dem TBW-Betriebsgrundstück in der Freiligrathstraße 420 kann das Laub samstags am

05., 12., 19. und 26. November 2016 jeweils in der Zeit von 10 Uhr bis 14 Uhr

entsorgt werden. Eine Annahme von Strauch- und Grünschnitt oder sonstigen Abfällen ist hierbei nicht möglich.

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