Stadt Wilhelmshaven

27. April 2022

Schulanfänger: Jetzt anmelden zur Einschulung

Alle Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden vom Schuljahr 2023 an schulpflichtig. Sie müssen also zum Besuch der Grundschule angemeldet werden. Die Eltern wurden von den Grundschulen bereits schriftlich informiert. Wer keinen Brief von seiner Schule bekommen hat, muss sich bei dem jeweiligen Sekretariat einen Termin holen, um sein Kind zwischen dem 9. bis 13. Mai anzumelden. Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde und, soweit vorhanden, der Taufschein des Schulanfängers vorzulegen.

Die Schulpflicht gilt für alle Kinder, die zwischen dem 2.Oktober 2016 und dem 1. Oktober 2017 geboren wurden. Einzuschulen sind auch alle älteren Kinder, die bisher vom Schulbesuch zurückgestellt waren. Angemeldet werden müssen auch Kinder, bei denen aufgrund ihrer geistigen oder körperlichen Entwicklung eine Schulfähigkeit ausgeschlossen erscheint. Jüngere Kinder können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Reife besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Nähere Informationen erteilt die jeweilige Schulleitung.

Info:

Wer nicht weiß, zu welchem Grundschulbezirk sein Wohnort gehört, wird auf der Website der Stadt unter www.wilhelmshaven.de fündig.

Über den Schulbezirk der Grundschulen Altengroden, Stadtmitte und Wiesenhof hinaus können auch Schulanfänger aus anderen Grundschulbezirken der Stadt Wilhelmshaven ohne Ausnahmegenehmigung zur Ganztagsbeschulung dort angemeldet werden.

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