Stadt Wilhelmshaven

23. September 2021

Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Allgemeinverfügung der Stadt Wilhelmshaven gem. § 3 Abs. 1 der Nds. Corona-Verordnung zur Feststellung der Warnstufe 1 im Stadtgebiet vom 17.09.2021

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 24. September 2021

Die Stadt Wilhelmshaven hebt die Allgemeinverfügung vom 17.09.2021 zur Feststellung der Warnstufe 1 im Stadtgebiet auf.

Diese Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekanntgegeben (§ 41 Abs. 4 S. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)).
Diese Allgemeinverfügung ist gem. § 28 Abs. 3 i. V. m. § 16 Abs. 8 IfSG sofort vollziehbar.

Die vollständige Allgemeinverfügung mit Begründung und weiteren Hinweisen hängt bei der Stadt Wilhelmshaven, Fachbereich Gesundheitsamt, Gökerstr. 68, 26384 Wilhelmshaven, im Eingangsbereich zur Kenntnisnahme aus und ist ferner abrufbar im Internet unter der Adresse www.wilhelmshaven.de.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monates nach Bekanntgabe bei dem Verwaltungsgericht Oldenburg, Schlossplatz 10, 26122 Oldenburg, Klage erhoben werden.

Wilhelmshaven, 23.09.2021

Feist
Oberbürgermeister

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