Stadt Wilhelmshaven

13. April 2021

Allgemeinverfügung der Stadt Wilhelmshaven über die Aufhebung der Allgemeinverfügung zur Regelung von privaten Zusammenkünften bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 35 Neuinfektionen pro Woche in der Stadt Wilhelmshaven

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 13. April 2021

Bekanntmachung

Allgemeinverfügung
der Stadt Wilhelmshaven über die Aufhebung der Allgemeinverfügung zur Regelung von privaten Zusammenkünften bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 35 Neuinfektionen pro Woche in der Stadt Wilhelmshaven

Die Stadt Wilhelmshaven erlässt gemäß § 2 Absatz (Abs.) 1 Satz 4 und Satz 5 der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 vom 30. Oktober 2020 (in der derzeit gültigen Fassung) i.V.m. § 28 Abs. 1 Satz 2 Infektionschutzgesetz (IfSG) i.V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 2, § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Niedersächsisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (NGöGD) folgende Allgemeinverfügung:

  1. Die Allgemeinverfügung zur Regelung von privaten Zusammenkünften bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 35 Neuinfektionen pro Woche in der Stadt Wilhelmshaven vom 09.03.2021 wird hiermit aufgehoben.
  2. Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem Tag nach ihrer Bekanntmachung.

Begründung

Eine 7-Tage-Inzidenz von unter 35 Neuinfektionen pro Woche kann in der Stadt Wilhelmshaven aufgrund des aktuell immer weiter ansteigenden Infektionsgeschehens derzeit nicht erreicht werden. Ferner entspricht der Buchstabe B) der aufzuhebenden Allgemeinverfügung nicht dem Wortlaut der Nds. Corona-Verordnung vom 30. Oktober 2020 in seiner derzeit gültigen Fassung, sondern noch der Fassung vom 06.03.2021.

Nach Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens wird zur Klarstellung die Allgemeinverfügung zur Regelung von privaten Zusammenkünften bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 35 Neuinfektionen pro Woche in der Stadt Wilhelmshaven vom 09.03.2021 daher aufgehoben.

Diese Allgemeinverfügung gilt gemäß § 41 Abs. 4 S. 4 VwVfG ab dem Tag nach ihrer Bekanntmachung.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monates nach Bekanntgabe bei dem Verwaltungsgericht Oldenburg, Schlossplatz 10, 26122 Oldenburg Klage erhoben werden.

Wilhelmshaven, 09.04.2021

 

Feist
Oberbürgermeister

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