Stadt Wilhelmshaven

05. Mai 2020

Allgemeinverfügung der Stadt Wilhelmshaven über die Verlängerung der Gültigkeit bestimmter kommunaler Allgemeinverfügungen

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 06. Mai 2020

Bekanntmachung

Allgemeinverfügung
der Stadt Wilhelmshaven über die Verlängerung der Gültigkeit
bestimmter kommunaler Allgemeinverfügungen

  1. Die Verfügung zur Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie und zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet der Stadt Wilhelmshaven vom 17.04.2020 wird bis zum Inkrafttreten entsprechender Regelungen der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus bis zum 23.05.2020 einschließlich verlängert. 
  2. Die Anordnung ist gem. § 28 Abs. 3 i. V. m. § 16 Abs. 8 IfSG sofort vollziehbar.
  3. Diese Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Die vollständige Allgemeinverfügung mit Begründung und weiteren Hinweisen kann bei der Stadt Wilhelmshaven, Fachbereich Gesundheitsamt, Gökerstr. 68, 1. Etage in der Anmeldung, 26384 Wilhelmshaven, während der Öffnungszeiten Montag bis Freitag: 08.30 - 12.30 Uhr sowie nach Vereinbarung eingesehen werden. 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg, Schlossplatz 10, 26122 Oldenburg, erhoben werden.

Wilhelmshaven, 05.05.2020

 

Feist
Oberbürgermeister

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