Bebauungsplan Nr. 219, 1. Änderung – Heppenser Groden Nord / Zum Ölhafen
Beteiligung der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Bebauungsplan Nr. 219, 1. Änderung – Heppenser Groden Nord / Zum Ölhafen
Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 07.10.2026 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 219 – Heppenser Groden Nord/Zum Ölhafen – mit der Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt und dessen Veröffentlichung zur Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.
Räumlicher Geltungsbereich
Der Änderungsbereich befindet sich im südöstlichen Stadtgebiet auf dem Heppenser Groden zwischen Maade und Marinestützpunkt. Die 1. Änderung bezieht sich auf die im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 219 festgesetzten Sondergebietsflächen SO 1 bis SO 6. Die genaue Abgrenzung des Änderungsbereichs ist der nachstehenden Planskizze zu entnehmen.
Ziel und Zweck der Planung
Der bestehende Bebauungsplan Nr. 219 setzt für den Standort ein gegliedertes Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Tanklager“ fest. Mit der 1. Änderung sollen die bisherigen Tanklagernutzungen gesichert und zugleich die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Gewinnung von Wasserstoff ermöglicht werden. Hierzu zählen insbesondere die Wasserstoffgewinnung aus Ammoniak mittels Ammoniak-Crackern, aus Erdgas mittels Dampfreformierung und aus Wasser mittels Elektrolyse.
Die Sondergebietsflächen erhalten die Zweckbestimmung „Tanklager und Wasserstoffgewinnung“. Ergänzend sollen CO₂-bezogene Nutzungen, insbesondere Anlagen zur Abscheidung, Nutzung, zum Transport, Umschlag und sonstigen Umgang mit Kohlendioxid, ermöglicht werden.
Ferner soll auf der an die bestehende kommunale Zentralkläranlage angrenzenden Teilfläche SO 100 im Südwesten die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Klärung und Aufbereitung von Abwässern im Zuge einer Erweiterung der Zentralkläranlage um eine vierte Reinigungsstufe ermöglicht werden.
Die Planung berücksichtigt außerdem den Immissionsschutz, die Störfallvorsorge und angemessene Sicherheitsabstände sowie die Sicherung vorhandener und künftig erforderlicher Versorgungsleitungen.
Veröffentlichungszeitraum und Internetzugang
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 219 wird mit der Begründung einschließlich Umweltbericht, den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie den nachfolgend genannten Fachgutachten gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 26. Oktober 2026 bis einschließlich 27. November 2026
im Internet unter folgender Adresse veröffentlicht:
https://www.wilhelmshaven.de/Stadtverwaltung/Bauleitplanung/
Die veröffentlichten Unterlagen und diese Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen zugänglich:
Zusätzliche Zugangsmöglichkeit
Zusätzlich können die veröffentlichten Unterlagen während desselben Zeitraums bei der Stadt Wilhelmshaven im Technischen Rathaus, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven, Zimmer 7.14, eingesehen werden:
- montags bis donnerstags von 08:00 bis 16:30 Uhr,
- freitags von 08:00 bis 13:30 Uhr.
Einsichtnahme in technische Regelwerke
Die in den textlichen Festsetzungen in Bezug genommenen technischen Regelwerke können während der Veröffentlichungsfrist bei der Stadt Wilhelmshaven, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung, Technisches Rathaus, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven, Zimmer 7.14, montags bis donnerstags von 08:00 bis 16:30 Uhr und freitags von 08:00 bis 13:30 Uhr eingesehen werden.
Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen
Es liegen umweltbezogene Informationen im Umweltbericht, in Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie in Fachgutachten vor. Diese behandeln insbesondere folgende Themen:
- Mensch und menschliche Gesundheit: Wohnumfeld und Erholung, Lärm, Luftschadstoffe und Gerüche, Lichtimmissionen sowie Störfallvorsorge, Risiken schwerer Unfälle und angemessene Sicherheitsabstände.
- Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Naturschutz und besonderer Artenschutz, Biotope und Vegetation, Brutvögel, Rastvögel und Wintergäste, Fledermäuse und Amphibien, Vermeidungs-, Minderungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen sowie Waldflächen und Gehölzbestände.
- Natura 2000: mögliche Auswirkungen auf FFH-Gebiete, insbesondere durch luftgetragene Stoffeinträge einschließlich Stickstoff- und Säuredepositionen.
- Fläche und Boden: Flächeninanspruchnahme und Versiegelung, Bodenverhältnisse und Bodenfunktionen, Bodenschutz, Altlasten und Kampfmittel.
- Wasser: Oberflächengewässer und Grundwasser, Entwässerung, Wasserwirtschaft, Küsten- und Deichschutz.
- Klima: Klimaschutz und Klimafolgenanpassung, insbesondere Begrünung und Teilversiegelung.
- Landschaft, kulturelles Erbe und Sachgüter: Landschaftsbild, Denkmalschutz sowie kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter.
- Weitere Umweltbelange: Abfallwirtschaft, Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern, kumulierende Auswirkungen und Überwachung von Umweltauswirkungen.
Zu den verfügbaren Fachgutachten gehören der artenschutzrechtliche Fachbeitrag, der Fachbeitrag zur FFH-Vorprüfung, das Schallgutachten beziehungsweise die Schallimmissionsprognose, die Ausbreitungsrechnung und das immissionsschutzfachliche Gutachten zu Luftschadstoffen, das Konzept zur Minderung von Lichtimmissionen, das technische Gutachten zur störfallrechtlichen Einzelfallbetrachtung für die Änderung des Betriebsbereichs Tanklager Wilhelmshaven sowie die Kurzstellungnahme zur Änderung des Bebauungsplans in Bezug auf das störfallrechtliche Gesamtkonzept für den Betriebsbereich NWO.
Abgabe von Stellungnahmen
Während der genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Planentwurf abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an:
bauleitplanverfahren@wilhelmshaven.de
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden, insbesondere schriftlich an die Stadt Wilhelmshaven, Bauleitplanung, Technisches Rathaus, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven, oder während der oben genannten Zeiten zur Niederschrift im Technischen Rathaus, Zimmer 7.14.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft. Das Ergebnis wird mitgeteilt.
Datenschutz
Die in Stellungnahmen enthaltenen personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zum Zweck der Durchführung des Bauleitplanverfahrens verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz werden unter der oben genannten Internetadresse sowie mit den Beteiligungsunterlagen bereitgestellt.
Soweit Stellungnahmen von Privatpersonen im Rahmen dieses Bauleitplanverfahrens öffentlich bereitgestellt werden, werden personenbezogene Angaben wie Namen, Anschriften und E-Mail-Adressen unkenntlich gemacht, soweit diese für das Verständnis und die sachliche Einordnung der Stellungnahme nicht erforderlich sind. Sachlich erforderliche Angaben, etwa zur Lage eines betroffenen Grundstücks, bleiben erhalten. Die Unkenntlichmachung nicht erforderlicher personenbezogener Angaben setzt keinen ausdrücklichen Antrag voraus.
Unterlagen zur förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
1. Entwurf des Bebauungsplanes
2. Entwurf der Begründung mit Umweltbericht
3. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) mit folgenden Anlagen:
3a. Brutvögel Teil 1
3b. Brutvögel Teil 2
3d. Strukturbäume / Horchboxen
3e. Amphibien
3g. Anhang 2, Liste Rastvögel / Wintergäste
3h. Anhang 3, Anzahlen Rastvögel / Wintergäste
3i. Anhang.4 Liste Höhlenbäume / Spaltenverstecke
Weitere umweltrelevante Gutachten:
4. Natura2000, Vorprüfung Flora / Fauna / Habitate
7. Technisches Gutachten Einzelfallbetrachtung TÜV Rheinland
8. Konzept zur Minderung von Lichtemissionen
Folgende umweltrelevante Stellungnahmen sind eingegangen:
9. Untere Naturschutzbehörde (UNB)
10. Untere Abfall- / Immissionsschutzbehörde
11. Niedersächsische Landesforsten
11a. Einschätzung der unteren Waldbehörde zu der Stellungnahme der Niedersächsischen Landesforsten
12. LGLN-Kampfmittelbeseitigungsdienst
13. Obere Denkmalschutzbehörde
14. Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
15. Nationalparkverwaltung Wattenmeer
16. Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg
17. III. Oldenburgischer Deichband