96. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans i.d.F. der Neubekanntmachung vom 29.11.2024 – Zwischen Weserstraße und Ems-Jade-Kanal-
Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 21.05.2025 aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches i. d. F. der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) die Aufstellung der 96. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans i.d.F. der Neubekanntmachung vom 29.11.2024 – Zwischen Weserstraße und Ems-Jade-Kanal-beschlossen.
Geltungsbereich:
Der Änderungsbereich umfasst insgesamt eine Fläche von etwa 16,00 ha und gliedert sich in einen größeren sowie einen kleineren Teilbereich.
Der größere Teilbereich liegt im Süden des Stadtviertels Bant innerhalb des gleichnamigen Stadtteils und befindet sich nördlich des Ems-Jade-Kanals sowie südlich der Weserstraße. Westlich wird er durch die Bebauung entlang der Kettenstraße begrenzt, im Norden durch die Oldebrügge und die Admiral-Klatt-Straße. In zwei Abschnitten reicht der Geltungsbereich bis an die Weserstraße heran: Er umfasst den westlichen Bereich der Rüderstraße sowie den Bereich zwischen Seediekstraße und Kurzer Straße. Die östliche Grenze bildet die Jadeallee.
Der kleinere Teilbereich umfasst das Pumpwerk und liegt südlich des Ems-Jade-Kanals. Er wird im Norden durch den Ems-Jade-Kanal, im Osten durch die Jadeallee, im Süden durch die Straße Banter Deich und im Westen durch den Pumpwerkpark begrenzt.
Ziel und Zweck der Planung:
- Entwicklung von gemischten Bauflächen und Wohnbauflächen zur Sicherung von Entwicklungsmöglichkeiten von Gewerbe und Wohnen.
- Entwicklung von gemeinbedarfs Flächen, zur Erweiterung des Kulturzentrums ,,Pumpwerk".
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer 4-wöchigen Bürgersprechstunde durchgeführt, in der die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung dargelegt werden und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gege¬ben wird. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des §3 (1) Satz 1 BauGB. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 228 wurde am 24.05.2023 durch den Rat der Stadt Wilhelmshaven beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung nach §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB fand bereits zwischen dem 10.03.2025 und 09.04.2025 statt.
Auskünfte erteilt Frau Ketterle Zimmer 7.19 im Technisches Rathaus, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven in der Zeit vom 30.03.2026 bis einschließlich 29.04.2026, Montag bis Freitag von 08:30 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr (außer Freitag) sowie nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten unter der Rufnummer 16- 2733 oder per E-Mail: antonia.ketterle@wilhelmshaven.de
Der Vorentwurf zur o. g. Bauleitplanung kann vom 30.03.2026 bis zum 29.04.2026 auf der Internetseite der Stadt Wilhelmshaven unter https://www.wilhelmshaven.de/Stadtverwaltung/Bauleitplanung/ und über das zentrale Internetportal des Landes https://uvp.niedersachsen.de/ eingesehen werden.
Daneben können sämtliche Planunterlagen als zusätzliches Informationsangebot bei der Stadt Wilhelmshaven in dem o.g. Zeitraum im Technischen Rathaus, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven, Zimmer 7.14 (montags bis donnerstags von 08:00 bis 16:30 Uhr und freitags bis 13:30 Uhr) eingesehen werden.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind elektronisch zu übermitteln ( bauleitplanverfahren@wilhelmshaven.de ). Bei Bedarf ist auch ein anderer Weg (schriftlich oder zur Niederschrift möglich). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben. Fristgemäß abgegebene Stellungnahmen werden im Anschluss geprüft; das Ergebnis wird mitgeteilt. Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der oben aufgeführten Internetadresse veröffentlicht und liegen mit den o.g. Unterlagen öffentlich aus.