Satzung über die Aufhebung eines Teilbereichs der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 211 -HAFENGRODEN-
Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 18.03.2026 die o.g. Aufhebungssatzung, aufgestellt im beschleunigten Verfahren gem. §13a Baugesetzbuch (BauGB), mit Begründung in der Fassung vom 23.02.2026, als Satzung beschlossen.
Mit der Bekanntmachung im elektronischen Amtsblatt der Stadt Wilhelmshaven am 20.03.2026 unter https://www.wilhelmshaven.de/amtsblatt/ tritt die Satzung über die Aufhebung eines Teil-bereichs der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 211 -HAFENGRODEN- gemäß §10 Abs. 3 BauGB in Kraft
Die o.g. Aufhebungssatzung, einschließlich Begründung, können im Technischen Rathaus, Rathausplatz 9, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung, Zimmer 7.19, während der Dienststunden von Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr und Freitag von 8:30 bis 12:30 Uhr von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt der Aufhebungssatzung Auskunft verlangen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter dem o.g. Link und unter
https://www.wilhelmshaven.de/Stadtverwaltung/Bauleitplanung/. oder über das zentrale Inter-netportal des Landes https://uvp.niedersachsen.de/

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Gel-tendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für durch Bebauungspläne eintretende Ver-mögensnachteile sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungs-ansprüche wird hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Vorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist.
Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Verordnungen, Erlasse, Normen und DIN-Vorschriften usw.) können bei der Stadt Wilhelmshaven, im Technischen Rathaus, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung in der 7. Etage, Rathausplatz 9, eingesehen werden.