Stadt Wilhelmshaven

Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplans „Nr. 80 A, 6. Änderung (vorhabenbezogen), Vorhaben- und Erschließungsplan 034 (VEP 034) Güterstraße / Gartencenter

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 17.12.2025 den Entwurf der Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplans „Nr. 80 A, 6. Änderung (vorhabenbezogen), Vorhaben- und Erschließungsplan 034 (VEP 034) Güterstraße / Gartencenter" im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB beschlossen. Die Aufhebung umfasst auch die Berichtigung Nr.28 des Flächennutzungsplans.

Das Verfahren wird als vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung und mit Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB durchgeführt. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen der förmlichen Veröffentlichung im Internet informieren und zur Planung äußern.

Geltungsbereich:
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Ebkeriege, westlich der Wilhelmshavener Innenstadt. Das Grundstück wird im Norden von der Peterstraße und im Süden von der Güterstraße begrenzt. Im Osten und Westen grenzt es an gewerblich genutzte Grundstücke.


Ziel und Zweck Aufhebungssatzung:

  • Mit der Aufhebung der 6. Änderung tritt der ursprüngliche Bebauungsplan Nr. 80A wieder in Kraft, der das bisher festgesetzte „Sondergebiet Gartencenter" durch ein „Gewerbegebiet" gemäß § 8 BauNVO ersetzt.

Der Entwurf der o.g. Bauleitplanung mit der Begründung sowie der dazugehörigen Unterlagen wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet veröffentlicht. Die Unterlagen können vom 10.02.2026 bis zum 12.03.2026 unter https://www.wilhelmshaven.de/Stadtverwaltung/Bauleitplanung/ und über das zentrale Internetportal des Landes https://uvp.niedersachsen.de/ eingesehen werden.

Daneben können sämtliche o.g. Unterlagen als zusätzliches Informationsangebot bei der Stadt Wilhelmshaven in dem o.g. Zeitraum im Technischen Rathaus, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven, Zimmer 7.14 (montags bis donnerstags von 08:00 bis 16:30 Uhr und freitags bis 13:30 Uhr) eingesehen werden.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind elektronisch zu übermitteln (bauleitplanverfahren@wilhelmshaven.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg, insbesondere schriftlich oder zur Niederschrift, abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben. Fristgemäß abgegebene Stellungnahmen werden im Anschluss geprüft; das Ergebnis wird mitgeteilt. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des §3 (1) Satz 1 BauGB.

Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der oben aufgeführten Internetadresse veröffentlicht und liegen mit den o.g. Unterlagen öffentlich aus.

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