Bebauungsplan Nr. 191, 3. Änderung - Bauens / Memershausen ( Energie- Infrastruktur) und 94. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans Nördlich Utters ( Energie-Infrastruktur )
Rechtskraft von Bauleitplänen der Stadt Wilhelmshaven
- 94. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans i.d.F. der Neubekanntmachung vom 21.12.2023 Nördlich Utters ( Energie-Infrastruktur )
Mit Verfügung vom 20.08.2024 (Az.: 21101_05000/94) hat das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems die o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wilhelmshaven genehmigt - Bebauungsplan Nr. 191, 3. Änderung - Bauens / Memershausen ( Energie- Infrastruktur)
Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 23.10.2024 den o.g. Bebauungsplan mit Begründung (einschließlich Umweltbericht) in der Fassung vom 15.08.2024 als Satzung beschlossen.
Mit der Bekanntmachung am 01.11.2024 im elektronischen Amtsblatt der Stadt Wilhelmshaven unter www.wilhelmshaven.de/amtsblatt werden die o.g. Bauleitplanung rechtsverbindlich.
Die o.g. Bauleitpläne einschließlich Begründungen (mit Umweltberichten) können im Technischen Rathaus, Rathausplatz 9, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung, Zimmer 7.19, während der Dienststunden von Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr und Freitag von 8:30 bis 12:30 Uhr von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplans Auskunft verlangen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter dem o.g. Link und unter
https://www.wilhelmshaven.de/Stadtverwaltung/Bauleitplanung. oder über das zentrale Internetportal des Landes https://uvp.niedersachsen.de.
Unterlagen zur 94. Änderung des FNP
Unterlagen zur 3. Änderung des Bebauungsplanes 191
- Bebauungsplan Nr. 191, 3. Änderung
- Begründung zum Bebauungsplan Nr. 191, 3. Änderung
- Zusammenfassende Erklärung
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Gel-tendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für durch Bebauungspläne eintretende Ver-mögensnachteile sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungs-ansprüche wird hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Vorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist.
Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Verordnungen, Erlasse, Normen und DIN-Vorschriften usw.) können bei der Stadt Wilhelmshaven, im Technischen Rathaus, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung in der 7. Etage, Rathausplatz 9, eingesehen werden.